Soli-Freigrenze 2026 - wer den Solidaritätszuschlag (noch) zahlt

Ab 19.950 € Lohnsteuer/Jahr (Single) bzw. 39.900 € (Verheiratete) wird Soli fällig. Welche Brutto-Schwellen das sind, mit Rechenbeispiel und Spitzentarif-Effekt.

Stand 10. Mai 2026 gehaltsrechner.io Redaktion
  • § 3 SolZG
  • § 4 SolZG
  • § 32a EStG

Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?

Seit 2021 ist der Soli für die meisten Arbeitnehmer abgeschafft - durch eine stark erhöhte Freigrenze. 2026 sind das 19.950 € Lohnsteuer pro Jahr für Singles, 39.900 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare (§ 3 Abs. 3 SolZG).

Konkret: Erst wenn deine Jahres-Lohnsteuer diesen Betrag übersteigt, wird Soli fällig.

Brutto-Schwellen 2026 für Soli-Pflicht

Steuerklasse / FamilienstandLohnsteuer-SchwelleBrutto/Jahr ca.Brutto/Monat ca.
Single (StKl I), keine Kinder19.950 €104.000 €8.667 €
Single (StKl II), 1 Kind19.950 €110.000 €9.167 €
Verheiratet (StKl III), Partner ohne39.900 €130.000 €10.833 €
Verheiratet (StKl IV+IV)39.900 €196.000 €16.333 €

Faustregel: Singles unter 8.500 €/Monat brutto -> kein Soli. Verheiratete (zusammen veranlagt) unter ~16.000 €/Monat brutto -> kein Soli.

Die Milderungszone - sanfter Übergang statt Klippe

Das Soli-Gesetz vermeidet einen plötzlichen Satz-Sprung: zwischen Freigrenze und voller Soli-Pflicht liegt eine Milderungszone (§ 4 SolZG).

Lohnsteuer/JahrEffektiver Soli-Satz
bis 19.950 €0 %
19.951 € - 25.000 €0 -> 3 % (linear)
25.000 € - 33.000 €3 -> 5,5 % (linear)
ab 33.000 €5,5 % voll

Zahlenbeispiel:

  • Single mit 22.000 € Lohnsteuer/Jahr (~115.000 € Brutto): Soli ~ 75 €/Jahr (statt 1.210 € voll)
  • Single mit 30.000 € Lohnsteuer/Jahr (~145.000 € Brutto): Soli ~ 1.250 €/Jahr
  • Single mit 50.000 € Lohnsteuer/Jahr (~210.000 € Brutto): Soli ~ 2.750 €/Jahr (volle 5,5 %)

Was 2026 anders ist als 2025

Die Freigrenze steigt jährlich (Inflations-Anpassung):

JahrFreigrenze (Single)
202418.130 €
202519.450 €
202619.950 €

Plus 500 € (+2,6 %). Effekt: ein paar tausend zusätzliche Singles werden 2026 soli-frei.

Wer KEINE Freigrenze hat

Achtung - die Freigrenze gilt nur für Lohnsteuer. Andere Steuern haben keinen Soli-Freibetrag:

  • Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge: ab 1.000 € Sparer-Pauschbetrag werden 25 % + 5,5 % Soli auf die 25 % = effektiv 26,375 % erhoben
  • Körperschaftsteuer (GmbH, AG): immer 5,5 % Soli
  • Einkommensteuer-Vorauszahlung Selbständiger: orientiert sich an Lohnsteuer-Logik, aber im Bescheid keine Freigrenze

Spannend für Anleger: Auch wenn dein Job-Brutto unter Soli-Schwelle liegt, zahlst du auf jede Aktien-Dividende oder ETF-Ausschüttung anteilig Soli - solange die Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.

Soli-Reform-Debatte 2026

Politische Initiativen zur vollen Abschaffung des Soli (CDU, FDP) wurden 2024 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt: das BVerfG hat den Soli auch nach Auslaufen des Solidarpakts II (2019) als verfassungsgemäß bestätigt - solange noch wiedervereinigungsbedingte Lasten finanziert werden müssen.

Status 2026: Soli bleibt für Spitzenverdiener + Kapital + Körperschaften unverändert.

Wer in der Milderungszone ist, kann mit klassischen Steuer-Optimierungen unter die Freigrenze rutschen:

  • Werbungskosten maximieren: Pendlerpauschale (siehe Pendlerpauschale-Rechner), Arbeitsmittel, Fortbildung
  • Sonderausgaben nutzen: Riester, Rürup, Spenden
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflege
  • Verheiratete: Splitting (verdoppelt Freigrenze auf 39.900 €) - siehe Splitting-Ratgeber

Unsere Empfehlung

Für 90 % der Arbeitnehmer ist Soli 2026 nicht relevant - du zahlst keinen. Wenn du knapp drüber bist:

  1. Steuererklärung machen: Werbungskosten + Sonderausgaben können die Lohnsteuer drücken -> Soli sinkt überproportional
  2. Verheiratete: Splitting (oder Faktorverfahren) nutzen - verdoppelt Freigrenze
  3. Kapitalerträge: Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) ausschöpfen, Verlustverrechnung beachten

Berechne deinen exakten Soli mit dem Brutto-Netto-Rechner - Soli-Logik (Freigrenze + Milderungszone) ist eingebaut.

Quellen & Stand

Rechtsgrundlagen, Quellen und Datenstand

Datenstand
10. Mai 2026
Zuletzt geprüft
10. Mai 2026
Aktualisiert
10. Mai 2026
Land / Hub
DE · Ratgeber

Rechtsgrundlagen

  • § 3 SolZG
  • § 4 SolZG
  • § 32a EStG

Quellen

Updates

  • Quality-Lift 2026: Hub-Zuordnung, Quellenblock und Rechner-Handoff geprüft.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Ab wann muss man Soli zahlen?
2026 ab einer Lohnsteuer von 19.950 €/Jahr (Single, Steuerklasse I/II/IV) bzw. 39.900 €/Jahr (Verheiratete, Splitting). Das entspricht ca. 104.000 € Brutto/Jahr für Singles bzw. ~196.000 € für Ehepaare ohne Kinder.
Wie hoch ist der Soli-Satz?
Voller Satz: 5,5 % auf die Lohnsteuer. Aber: in der Milderungszone zwischen 19.950 € und ca. 33.000 € Lohnsteuer wird er stufenweise hochgefahren - startet bei 0 % und erreicht erst bei 33.000 € die vollen 5,5 % (§ 4 SolZG).
Wurde der Soli nicht abgeschafft?
Nein, nicht für alle. Seit 2021 entfällt er für ~90 % der Steuerzahler (Freigrenze deutlich erhöht). Aber Spitzenverdiener + Kapitalerträge zahlen weiterhin. Politische Initiativen zur kompletten Abschaffung wurden 2024/2025 abgelehnt - BVerfG-Urteil 2023 hat Soli-Beibehaltung bestätigt.
Zahlen Selbständige + Kapitalanleger Soli?
Ja. Auf Einkommensteuer (Selbständige) und auf Abgeltungsteuer (Kapitalerträge ab 1.000 € Sparer-Pauschbetrag) wird Soli mit 5,5 % erhoben - für sie gibt es keine Freigrenze.
Wann lohnt es sich, knapp unter die Soli-Grenze zu kommen?
Selten. In der Milderungszone steigt der Soli sehr sanft an - der Sprung beim Überschreiten der Freigrenze beträgt nur Cent-Beträge. Wesentlich größere Hebel: Splitting nutzen, Sonderausgaben optimieren.