Soli-Freigrenze 2026 - wer den Solidaritätszuschlag (noch) zahlt
Ab 19.950 € Lohnsteuer/Jahr (Single) bzw. 39.900 € (Verheiratete) wird Soli fällig. Welche Brutto-Schwellen das sind, mit Rechenbeispiel und Spitzentarif-Effekt.
- § 3 SolZG
- § 4 SolZG
- § 32a EStG
Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?
Seit 2021 ist der Soli für die meisten Arbeitnehmer abgeschafft - durch eine stark erhöhte Freigrenze. 2026 sind das 19.950 € Lohnsteuer pro Jahr für Singles, 39.900 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare (§ 3 Abs. 3 SolZG).
Konkret: Erst wenn deine Jahres-Lohnsteuer diesen Betrag übersteigt, wird Soli fällig.
Brutto-Schwellen 2026 für Soli-Pflicht
| Steuerklasse / Familienstand | Lohnsteuer-Schwelle | Brutto/Jahr ca. | Brutto/Monat ca. |
|---|---|---|---|
| Single (StKl I), keine Kinder | 19.950 € | 104.000 € | 8.667 € |
| Single (StKl II), 1 Kind | 19.950 € | 110.000 € | 9.167 € |
| Verheiratet (StKl III), Partner ohne | 39.900 € | 130.000 € | 10.833 € |
| Verheiratet (StKl IV+IV) | 39.900 € | 196.000 € | 16.333 € |
Faustregel: Singles unter 8.500 €/Monat brutto -> kein Soli. Verheiratete (zusammen veranlagt) unter ~16.000 €/Monat brutto -> kein Soli.
Die Milderungszone - sanfter Übergang statt Klippe
Das Soli-Gesetz vermeidet einen plötzlichen Satz-Sprung: zwischen Freigrenze und voller Soli-Pflicht liegt eine Milderungszone (§ 4 SolZG).
| Lohnsteuer/Jahr | Effektiver Soli-Satz |
|---|---|
| bis 19.950 € | 0 % |
| 19.951 € - 25.000 € | 0 -> 3 % (linear) |
| 25.000 € - 33.000 € | 3 -> 5,5 % (linear) |
| ab 33.000 € | 5,5 % voll |
Zahlenbeispiel:
- Single mit 22.000 € Lohnsteuer/Jahr (~115.000 € Brutto): Soli ~ 75 €/Jahr (statt 1.210 € voll)
- Single mit 30.000 € Lohnsteuer/Jahr (~145.000 € Brutto): Soli ~ 1.250 €/Jahr
- Single mit 50.000 € Lohnsteuer/Jahr (~210.000 € Brutto): Soli ~ 2.750 €/Jahr (volle 5,5 %)
Was 2026 anders ist als 2025
Die Freigrenze steigt jährlich (Inflations-Anpassung):
| Jahr | Freigrenze (Single) |
|---|---|
| 2024 | 18.130 € |
| 2025 | 19.450 € |
| 2026 | 19.950 € |
Plus 500 € (+2,6 %). Effekt: ein paar tausend zusätzliche Singles werden 2026 soli-frei.
Wer KEINE Freigrenze hat
Achtung - die Freigrenze gilt nur für Lohnsteuer. Andere Steuern haben keinen Soli-Freibetrag:
- Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge: ab 1.000 € Sparer-Pauschbetrag werden 25 % + 5,5 % Soli auf die 25 % = effektiv 26,375 % erhoben
- Körperschaftsteuer (GmbH, AG): immer 5,5 % Soli
- Einkommensteuer-Vorauszahlung Selbständiger: orientiert sich an Lohnsteuer-Logik, aber im Bescheid keine Freigrenze
Spannend für Anleger: Auch wenn dein Job-Brutto unter Soli-Schwelle liegt, zahlst du auf jede Aktien-Dividende oder ETF-Ausschüttung anteilig Soli - solange die Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.
Soli-Reform-Debatte 2026
Politische Initiativen zur vollen Abschaffung des Soli (CDU, FDP) wurden 2024 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt: das BVerfG hat den Soli auch nach Auslaufen des Solidarpakts II (2019) als verfassungsgemäß bestätigt - solange noch wiedervereinigungsbedingte Lasten finanziert werden müssen.
Status 2026: Soli bleibt für Spitzenverdiener + Kapital + Körperschaften unverändert.
So senkst du deine Soli-Last legal
Wer in der Milderungszone ist, kann mit klassischen Steuer-Optimierungen unter die Freigrenze rutschen:
- Werbungskosten maximieren: Pendlerpauschale (siehe Pendlerpauschale-Rechner), Arbeitsmittel, Fortbildung
- Sonderausgaben nutzen: Riester, Rürup, Spenden
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflege
- Verheiratete: Splitting (verdoppelt Freigrenze auf 39.900 €) - siehe Splitting-Ratgeber
Unsere Empfehlung
Für 90 % der Arbeitnehmer ist Soli 2026 nicht relevant - du zahlst keinen. Wenn du knapp drüber bist:
- Steuererklärung machen: Werbungskosten + Sonderausgaben können die Lohnsteuer drücken -> Soli sinkt überproportional
- Verheiratete: Splitting (oder Faktorverfahren) nutzen - verdoppelt Freigrenze
- Kapitalerträge: Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) ausschöpfen, Verlustverrechnung beachten
Berechne deinen exakten Soli mit dem Brutto-Netto-Rechner - Soli-Logik (Freigrenze + Milderungszone) ist eingebaut.
Quellen & Stand
Rechtsgrundlagen, Quellen und Datenstand
- Datenstand
- 10. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 10. Mai 2026
- Aktualisiert
- 10. Mai 2026
- Land / Hub
- DE · Ratgeber
Rechtsgrundlagen
- § 3 SolZG
- § 4 SolZG
- § 32a EStG
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen / BMF-Rechen- und Rechtsgrundlagen · Bundesministerium der Finanzen
- Redaktionelle Plausibilitätsprüfung gehaltsrechner.io · gehaltsrechner.io Redaktion
Updates
- Quality-Lift 2026: Hub-Zuordnung, Quellenblock und Rechner-Handoff geprüft.
Häufig gestellte Fragen
FAQ
- Ab wann muss man Soli zahlen?
- 2026 ab einer Lohnsteuer von 19.950 €/Jahr (Single, Steuerklasse I/II/IV) bzw. 39.900 €/Jahr (Verheiratete, Splitting). Das entspricht ca. 104.000 € Brutto/Jahr für Singles bzw. ~196.000 € für Ehepaare ohne Kinder.
- Wie hoch ist der Soli-Satz?
- Voller Satz: 5,5 % auf die Lohnsteuer. Aber: in der Milderungszone zwischen 19.950 € und ca. 33.000 € Lohnsteuer wird er stufenweise hochgefahren - startet bei 0 % und erreicht erst bei 33.000 € die vollen 5,5 % (§ 4 SolZG).
- Wurde der Soli nicht abgeschafft?
- Nein, nicht für alle. Seit 2021 entfällt er für ~90 % der Steuerzahler (Freigrenze deutlich erhöht). Aber Spitzenverdiener + Kapitalerträge zahlen weiterhin. Politische Initiativen zur kompletten Abschaffung wurden 2024/2025 abgelehnt - BVerfG-Urteil 2023 hat Soli-Beibehaltung bestätigt.
- Zahlen Selbständige + Kapitalanleger Soli?
- Ja. Auf Einkommensteuer (Selbständige) und auf Abgeltungsteuer (Kapitalerträge ab 1.000 € Sparer-Pauschbetrag) wird Soli mit 5,5 % erhoben - für sie gibt es keine Freigrenze.
- Wann lohnt es sich, knapp unter die Soli-Grenze zu kommen?
- Selten. In der Milderungszone steigt der Soli sehr sanft an - der Sprung beim Überschreiten der Freigrenze beträgt nur Cent-Beträge. Wesentlich größere Hebel: Splitting nutzen, Sonderausgaben optimieren.