Grundfreibetrag 2026 - 12.348 € steuerfrei: was das bedeutet
Bis 12.348 €/Jahr (Single) bzw. 24.696 € (Verheiratete) bleibt dein Einkommen 2026 komplett steuerfrei. Wie der Grundfreibetrag funktioniert, mit Rechenbeispiel.
- § 1a EStG
- § 32a Abs. 1 EStG
- § 32a Abs. 5 EStG
Was der Grundfreibetrag ist
Der Grundfreibetrag ist die Steuerfreigrenze für jedes Einkommen - bis zu diesem Betrag pro Jahr fällt gar keine Einkommensteuer an. Er sichert das verfassungsmäßige Existenzminimum (BVerfG-Urteil 1992) und wird jährlich an die Inflation angepasst.
2026: 12.348 €/Jahr für Singles, doppelt (24.696 €) für zusammen veranlagte Ehepaare - durch das Splittingverfahren (§ 32a Abs. 5 EStG).
Entwicklung der letzten Jahre
| Jahr | Grundfreibetrag (Single) | Verheiratete (Splitting) |
|---|---|---|
| 2023 | 10.908 € | 21.816 € |
| 2024 | 11.604 € | 23.208 € |
| 2025 | 12.084 € | 24.168 € |
| 2026 | 12.348 € | 24.696 € |
Plus 264 € (+2,2 %) gegenüber Vorjahr - exakt zum Inflationsausgleich (Kalte-Progression-Vermeidung).
Wie der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wirkt
Schau dir den deutschen Tarif (§ 32a Abs. 1 EStG) an:
| zu versteuerndes Einkommen 2026 | Grenzsteuersatz | Was bleibt? |
|---|---|---|
| 0 - 12.348 € | 0 % | komplett |
| 12.348 - 17.443 € | 14 -> 24 % | Eingangsbereich |
| 17.443 - 68.430 € | 24 -> 42 % | progressiver Tarif |
| 68.430 - 277.825 € | 42 % | Spitzentarif |
| ab 277.826 € | 45 % | Reichensteuer |
Wichtig: 14 % gilt nur für den ersten Euro über 12.348 €, nicht für dein gesamtes Einkommen. Steuern werden in jedem Bereich anteilig berechnet (progressiv).
Rechenbeispiel - wie viel bleibt netto?
Single, 2026, 30.000 € zu versteuerndes Einkommen (z.B. 35.000 € brutto - Werbungskosten - SV-Pauschbetrag):
| Berechnungsschritt | Betrag |
|---|---|
| Bruttoeinkommen | 35.000 € |
| - Werbungskosten-Pauschale | - 1.230 € |
| - Sonderausgaben (Vorsorge, KV) | - 3.422 € |
| zu versteuerndes Einkommen | 30.348 € |
| Steuer auf 30.348 € (Tarif § 32a) | ~ 4.940 € |
| Effektiver Steuersatz | 16,3 % |
| Netto (vereinfacht) | ~ 25.408 € |
Ohne Grundfreibetrag wären das ca. 6.640 € Steuer - der Grundfreibetrag spart dir hier ~1.700 €/Jahr.
Verheiratete: doppelter Grundfreibetrag durch Splitting
Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, der Grundtarif darauf angewendet, das Ergebnis verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Effekt: doppelter Grundfreibetrag = 24.696 €/Jahr komplett steuerfrei.
Beispiel: Ehepaar mit gemeinsam 50.000 € zvE
- Halbiert: 25.000 €
- Steuer auf 25.000 € (Tarif): ~ 3.310 €
- Verdoppelt: ~ 6.620 € Splittingsteuer
- Effektiver Satz: 13,2 %
Mehr im Splitting-Ratgeber: Ehegattensplitting 2026.
Was der Grundfreibetrag NICHT ist
Häufige Verwechslungen:
- NICHT der Werbungskostenpauschbetrag (1.230 € - andere Sache)
- NICHT der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € - Kapitaleinkünfte)
- NICHT der Übungsleiterfreibetrag (3.000 € - Nebentätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen)
Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug - du musst nichts beantragen, nichts in Steuerklassen eintragen.
Auswirkung auf den Lohnsteuerabzug
Beim Lohnsteuerabzug ist der Grundfreibetrag schon eingerechnet (§ 39b EStG):
- Steuerklasse I, II, IV: voller Grundfreibetrag
- Steuerklasse III: doppelter Grundfreibetrag (für Ehepartner mit nicht-arbeitendem Partner)
- Steuerklasse V: kein Grundfreibetrag (geht beim III-Partner mit drauf)
- Steuerklasse VI: kein Grundfreibetrag (Zweitjob)
Faustregel: Wenn dein Brutto monatlich unter ca. 1.030 € liegt (= 12.348 / 12), zahlst du in Steuerklasse I keine Lohnsteuer.
Wer profitiert besonders?
- Studenten / Werkstudenten: Liegt euer Verdienst gesamt unter 12.348 €/Jahr -> über Steuererklärung komplette Lohnsteuer-Rückerstattung
- Rentner: Bei Renten unter Grundfreibetrag -> keine Steuer
- Selbständige in Gründungsphase: Erste 12.348 € Gewinn steuerfrei
- Geringverdiener / Teilzeit: weniger Lohnsteuer-Vorab -> höheres Netto
Unsere Empfehlung
Für die meisten Arbeitnehmer ist der Grundfreibetrag-Anstieg ein stiller Gewinn - er erhöht das Netto ohne Aktion deinerseits. Lohnsteuerabzug greift automatisch.
Action items:
- Studenten/Werkstudenten: bis 12.348 € steuerfrei - nutze ggf. Elterngeld-Rechner nicht, sondern Einkommensteuer-Rechner für Antrag.
- Rentner: Grenze beachten - sonst auf einmal steuerpflichtig
- Selbstständige: erste 12.348 € Gewinn steuerfrei einkalkulieren
- Verheiratete: Splitting nutzt 24.696 € - siehe Splitting-Ratgeber
Berechne deine konkrete Steuerlast 2026 mit allen Freibeträgen im Einkommensteuer-Rechner.
Quellen & Stand
Rechtsgrundlagen, Quellen und Datenstand
- Datenstand
- 10. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 10. Mai 2026
- Aktualisiert
- 10. Mai 2026
- Land / Hub
- DE · Ratgeber
Rechtsgrundlagen
- § 1a EStG
- § 32a Abs. 1 EStG
- § 32a Abs. 5 EStG
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen / BMF-Rechen- und Rechtsgrundlagen · Bundesministerium der Finanzen
- Redaktionelle Plausibilitätsprüfung gehaltsrechner.io · gehaltsrechner.io Redaktion
Updates
- Quality-Lift 2026: Hub-Zuordnung, Quellenblock und Rechner-Handoff geprüft.
Häufig gestellte Fragen
FAQ
- Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
- 12.348 €/Jahr für Singles, 24.696 €/Jahr für gemeinsam veranlagte Ehepartner (das Doppelte). Das ist der Betrag, bis zu dem dein zu versteuerndes Einkommen komplett steuerfrei bleibt (§ 32a Abs. 1 EStG).
- Wer bekommt den Grundfreibetrag?
- Jede unbeschränkt steuerpflichtige Person - automatisch, ohne Antrag. Bei beschränkt Steuerpflichtigen (z.B. Auslandsdeutsche mit deutschen Einkünften unter bestimmten Bedingungen) gilt § 1a EStG.
- Was passiert ab dem Grundfreibetrag?
- Ab dem ersten Euro über 12.348 € greift der Eingangssteuersatz von 14 %. Der Tarif steigt progressiv bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab 68.430 € zu versteuerndes Einkommen).
- Wie unterscheidet sich der Grundfreibetrag vom Kinderfreibetrag?
- Grundfreibetrag = persönliches Existenzminimum jedes Steuerpflichtigen. Kinderfreibetrag (6.612 €/Jahr pro Kind) = zusätzlich für jedes Kind. Mehr im Familien-Steuervorteile-Ratgeber.
- Lohnt sich Steuererklärung trotz Einkommen unter Grundfreibetrag?
- Manchmal ja. Wenn dir Lohnsteuer einbehalten wurde (z.B. bei Werkstudenten-Job), bekommst du sie über die Steuererklärung komplett zurück. Auch bei Werbungskosten oder Sonderausgaben kann sich Antrag lohnen.