Grundfreibetrag 2026 - 12.348 € steuerfrei: was das bedeutet

Bis 12.348 €/Jahr (Single) bzw. 24.696 € (Verheiratete) bleibt dein Einkommen 2026 komplett steuerfrei. Wie der Grundfreibetrag funktioniert, mit Rechenbeispiel.

Stand 10. Mai 2026 gehaltsrechner.io Redaktion
  • § 1a EStG
  • § 32a Abs. 1 EStG
  • § 32a Abs. 5 EStG

Was der Grundfreibetrag ist

Der Grundfreibetrag ist die Steuerfreigrenze für jedes Einkommen - bis zu diesem Betrag pro Jahr fällt gar keine Einkommensteuer an. Er sichert das verfassungsmäßige Existenzminimum (BVerfG-Urteil 1992) und wird jährlich an die Inflation angepasst.

2026: 12.348 €/Jahr für Singles, doppelt (24.696 €) für zusammen veranlagte Ehepaare - durch das Splittingverfahren (§ 32a Abs. 5 EStG).

Entwicklung der letzten Jahre

JahrGrundfreibetrag (Single)Verheiratete (Splitting)
202310.908 €21.816 €
202411.604 €23.208 €
202512.084 €24.168 €
202612.348 €24.696 €

Plus 264 € (+2,2 %) gegenüber Vorjahr - exakt zum Inflationsausgleich (Kalte-Progression-Vermeidung).

Wie der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wirkt

Schau dir den deutschen Tarif (§ 32a Abs. 1 EStG) an:

zu versteuerndes Einkommen 2026GrenzsteuersatzWas bleibt?
0 - 12.348 €0 %komplett
12.348 - 17.443 €14 -> 24 %Eingangsbereich
17.443 - 68.430 €24 -> 42 %progressiver Tarif
68.430 - 277.825 €42 %Spitzentarif
ab 277.826 €45 %Reichensteuer

Wichtig: 14 % gilt nur für den ersten Euro über 12.348 €, nicht für dein gesamtes Einkommen. Steuern werden in jedem Bereich anteilig berechnet (progressiv).

Rechenbeispiel - wie viel bleibt netto?

Single, 2026, 30.000 € zu versteuerndes Einkommen (z.B. 35.000 € brutto - Werbungskosten - SV-Pauschbetrag):

BerechnungsschrittBetrag
Bruttoeinkommen35.000 €
- Werbungskosten-Pauschale- 1.230 €
- Sonderausgaben (Vorsorge, KV)- 3.422 €
zu versteuerndes Einkommen30.348 €
Steuer auf 30.348 € (Tarif § 32a)~ 4.940 €
Effektiver Steuersatz16,3 %
Netto (vereinfacht)~ 25.408 €

Ohne Grundfreibetrag wären das ca. 6.640 € Steuer - der Grundfreibetrag spart dir hier ~1.700 €/Jahr.

Verheiratete: doppelter Grundfreibetrag durch Splitting

Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, der Grundtarif darauf angewendet, das Ergebnis verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Effekt: doppelter Grundfreibetrag = 24.696 €/Jahr komplett steuerfrei.

Beispiel: Ehepaar mit gemeinsam 50.000 € zvE

  • Halbiert: 25.000 €
  • Steuer auf 25.000 € (Tarif): ~ 3.310 €
  • Verdoppelt: ~ 6.620 € Splittingsteuer
  • Effektiver Satz: 13,2 %

Mehr im Splitting-Ratgeber: Ehegattensplitting 2026.

Was der Grundfreibetrag NICHT ist

Häufige Verwechslungen:

  • NICHT der Werbungskostenpauschbetrag (1.230 € - andere Sache)
  • NICHT der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € - Kapitaleinkünfte)
  • NICHT der Übungsleiterfreibetrag (3.000 € - Nebentätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen)

Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug - du musst nichts beantragen, nichts in Steuerklassen eintragen.

Auswirkung auf den Lohnsteuerabzug

Beim Lohnsteuerabzug ist der Grundfreibetrag schon eingerechnet (§ 39b EStG):

  • Steuerklasse I, II, IV: voller Grundfreibetrag
  • Steuerklasse III: doppelter Grundfreibetrag (für Ehepartner mit nicht-arbeitendem Partner)
  • Steuerklasse V: kein Grundfreibetrag (geht beim III-Partner mit drauf)
  • Steuerklasse VI: kein Grundfreibetrag (Zweitjob)

Faustregel: Wenn dein Brutto monatlich unter ca. 1.030 € liegt (= 12.348 / 12), zahlst du in Steuerklasse I keine Lohnsteuer.

Wer profitiert besonders?

  • Studenten / Werkstudenten: Liegt euer Verdienst gesamt unter 12.348 €/Jahr -> über Steuererklärung komplette Lohnsteuer-Rückerstattung
  • Rentner: Bei Renten unter Grundfreibetrag -> keine Steuer
  • Selbständige in Gründungsphase: Erste 12.348 € Gewinn steuerfrei
  • Geringverdiener / Teilzeit: weniger Lohnsteuer-Vorab -> höheres Netto

Unsere Empfehlung

Für die meisten Arbeitnehmer ist der Grundfreibetrag-Anstieg ein stiller Gewinn - er erhöht das Netto ohne Aktion deinerseits. Lohnsteuerabzug greift automatisch.

Action items:

  1. Studenten/Werkstudenten: bis 12.348 € steuerfrei - nutze ggf. Elterngeld-Rechner nicht, sondern Einkommensteuer-Rechner für Antrag.
  2. Rentner: Grenze beachten - sonst auf einmal steuerpflichtig
  3. Selbstständige: erste 12.348 € Gewinn steuerfrei einkalkulieren
  4. Verheiratete: Splitting nutzt 24.696 € - siehe Splitting-Ratgeber

Berechne deine konkrete Steuerlast 2026 mit allen Freibeträgen im Einkommensteuer-Rechner.

Quellen & Stand

Rechtsgrundlagen, Quellen und Datenstand

Datenstand
10. Mai 2026
Zuletzt geprüft
10. Mai 2026
Aktualisiert
10. Mai 2026
Land / Hub
DE · Ratgeber

Rechtsgrundlagen

  • § 1a EStG
  • § 32a Abs. 1 EStG
  • § 32a Abs. 5 EStG

Quellen

Updates

  • Quality-Lift 2026: Hub-Zuordnung, Quellenblock und Rechner-Handoff geprüft.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 €/Jahr für Singles, 24.696 €/Jahr für gemeinsam veranlagte Ehepartner (das Doppelte). Das ist der Betrag, bis zu dem dein zu versteuerndes Einkommen komplett steuerfrei bleibt (§ 32a Abs. 1 EStG).
Wer bekommt den Grundfreibetrag?
Jede unbeschränkt steuerpflichtige Person - automatisch, ohne Antrag. Bei beschränkt Steuerpflichtigen (z.B. Auslandsdeutsche mit deutschen Einkünften unter bestimmten Bedingungen) gilt § 1a EStG.
Was passiert ab dem Grundfreibetrag?
Ab dem ersten Euro über 12.348 € greift der Eingangssteuersatz von 14 %. Der Tarif steigt progressiv bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab 68.430 € zu versteuerndes Einkommen).
Wie unterscheidet sich der Grundfreibetrag vom Kinderfreibetrag?
Grundfreibetrag = persönliches Existenzminimum jedes Steuerpflichtigen. Kinderfreibetrag (6.612 €/Jahr pro Kind) = zusätzlich für jedes Kind. Mehr im Familien-Steuervorteile-Ratgeber.
Lohnt sich Steuererklärung trotz Einkommen unter Grundfreibetrag?
Manchmal ja. Wenn dir Lohnsteuer einbehalten wurde (z.B. bei Werkstudenten-Job), bekommst du sie über die Steuererklärung komplett zurück. Auch bei Werbungskosten oder Sonderausgaben kann sich Antrag lohnen.