Was ändert sich 2026 für Arbeitnehmer? Steuern, SV, Mindestlohn

2026 bringt höheren Grundfreibetrag, neue Beitragsbemessungsgrenzen, gestiegenen Mindestlohn - und kein Splitting-Ende. Alle Änderungen, die dein Netto beeinflussen.

Stand 10. Mai 2026 gehaltsrechner.io Redaktion
  • § 32a EStG
  • § 3 SolZG
  • § 159 SGB VI
  • Wachstumschancengesetz

Die wichtigsten Änderungen 2026 auf einen Blick

BereichVorher (2025)2026 neuAuswirkung
Grundfreibetrag12.084 €12.348 €+35 € weniger Steuer/Jahr
Mindestlohn12,82 €/h13,90 €/h+8,4 %
Minijob-Grenze538 €/Mo556 €/Mo+3,3 %
BBG KV/PV5.512,50 €/Mo5.687,50 €/Momehr SV-Beitrag bei Höchstverdienern
BBG RV/AV (West)8.050 €/Mo8.250 €/Momehr SV-Beitrag bei Höchstverdienern
Kindergeld250 €/Mo/Kindunverändert-
Soli-Freigrenze19.450 €19.950 €mehr Singles soli-frei
Pflegeversicherung3,4 % / 4,0 %unverändert-

Faustregel: Durchschnitts-Einkommen profitiert vom Grundfreibetrag-Plus mit ca. 15-25 €/Monat extra Netto. Wer über BBG verdient, zahlt etwas mehr SV (Brutto unverändert).

Steueränderungen im Detail

Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €

Der steuerliche Grundfreibetrag - bis zu dem dein Einkommen komplett steuerfrei bleibt - steigt um 264 €. Damit zahlen Singles bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer (§ 32a Abs. 1 EStG). Mehr Detail im Ratgeber zum Grundfreibetrag 2026.

Tarif-Eckwerte verschieben sich

Auch die Schwellen, ab denen höhere Steuersätze greifen, werden inflationsadjustiert:

  • Spitzensteuersatz (42 %) greift jetzt erst ab 68.430 € zu versteuerndem Einkommen (Single)
  • Reichensteuer (45 %) ab 277.826 € unverändert

Das ist der Kalte-Progression-Ausgleich - verhindert, dass Inflation deine Steuerlast unbemerkt erhöht.

Solidaritätszuschlag - Freigrenze steigt

Die Freigrenze, bis zu der gar kein Soli anfällt, steigt von 19.450 € auf 19.950 € Lohnsteuer/Jahr (Singles). Mehr im Soli-Ratgeber.

Sozialversicherung 2026 - die Beitragsbemessungsgrenzen

Wer über der BBG verdient, zahlt darüber hinaus keine weiteren SV-Beiträge - daher betreffen Anhebungen nur Hochverdiener:

BBGWest 2025West 2026Ost 2025Ost 2026
KV / PV5.512,50 €5.687,50 €5.512,50 €5.687,50 €
RV / AV8.050 €8.250 €7.450 €7.700 €

Beitragssätze bleiben unverändert. Konkret: wer 8.500 €/Monat verdient, zahlt ab 2026 ca. 22 € mehr SV-Beitrag pro Monat - weil mehr Brutto unter die BBG-Grenze fällt.

Mindestlohn + Minijob-Grenze

Die wohl spürbarste Änderung für viele Arbeitnehmer:

  • Mindestlohn: 12,82 € -> 13,90 €/Stunde (+8,4 %)
  • Minijob-Grenze: 538 € -> 556 €/Monat (Mindestlohn × 40h)
  • Midijob-Übergangsbereich: bleibt bis 2.000 €/Monat

Auswirkung: ein Vollzeit-Mindestlöhner (40 h/Woche) hat 2026 ca. 187 €/Monat mehr Brutto.

Was sich NICHT ändert

  • Ehegattensplitting: bleibt (siehe Splitting-Ratgeber)
  • Steuerklassen-System: III/V, IV/IV, IV+Faktor unverändert
  • Kindergeld: 250 €/Monat pro Kind
  • Pflegeversicherung-Beitragssätze
  • Krankenversicherung-Hauptsatz (14,6 %); Zusatzbeitrag kassen-individuell

Unsere Empfehlung

Für die meisten Arbeitnehmer sind die Änderungen 2026 entlastend, aber nicht spektakulär (~15-35 € mehr Netto/Monat).

Was du tun solltest:

  1. Lohnsteuer-Karte 2026 prüfen: Bekommt das Finanzamt deine korrekten Daten? ELSTER-Konto checken.
  2. Steuerklasse-Wechsel checken: Wenn du verheiratet bist, Faktorverfahren-Vergleich durchspielen.
  3. Berechne dein 2026-Netto: Brutto-Netto-Rechner hat alle 2026-Werte.
  4. Mindestlohn-Anpassung beobachten: Falls dein Stundenlohn unter 13,90 € lag -> Pflicht-Anpassung. AG muss zum 1. Januar erhöhen.

Konkrete Werte mit dem Brutto-Netto-Rechner durchspielen - alle 2026-Konstanten sind eingearbeitet.

Quellen & Stand

Rechtsgrundlagen, Quellen und Datenstand

Datenstand
10. Mai 2026
Zuletzt geprüft
10. Mai 2026
Aktualisiert
10. Mai 2026
Land / Hub
DE · Ratgeber

Rechtsgrundlagen

  • § 32a EStG
  • § 3 SolZG
  • § 159 SGB VI
  • Wachstumschancengesetz

Quellen

Updates

  • Quality-Lift 2026: Hub-Zuordnung, Quellenblock und Rechner-Handoff geprüft.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Wie viel mehr Netto bleibt mir 2026 im Vergleich zu 2025?
Im Schnitt etwa 15-35 €/Monat mehr - kombiniert aus erhöhtem Grundfreibetrag (12.348 € statt 12.084 €) und Inflations-Anpassung der Tarif-Eckwerte. Bei höheren Einkommen mehr (Kalte-Progression-Ausgleich greift stärker).
Steigt der Mindestlohn 2026?
Ja, von 12,82 € auf 13,90 €/Stunde (+8,4 %). Damit auch Anhebung der Minijob-Grenze von 538 € auf 556 €/Monat (Vollzeit-Minijob bei 40 h/Mo Mindestlohn).
Bleibt das Ehegattensplitting 2026?
Ja, unverändert. Reformpläne wurden nicht umgesetzt. Mehr im Detail-Ratgeber zum Splitting 2026.
Was ändert sich bei den Sozialabgaben 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen: KV/PV von 5.512,50 €/Mo auf 5.687,50 €/Mo, RV/AV von 8.050 €/Mo auf 8.250 €/Mo (West). Beitragssätze bleiben gleich (KV 14,6 % + Zusatz, RV 18,6 %, AV 2,6 %, PV 3,4 % bzw. 4,0 % kinderlos).
Wann gelten die Änderungen?
Steuerliche Änderungen (Grundfreibetrag, Tarif-Eckwerte) gelten rückwirkend ab 1. Januar 2026. SV-Anpassungen (BBG) und Mindestlohn-Anhebung greifen ebenfalls zum 1. Januar 2026.