Was ändert sich 2026 für Arbeitnehmer? Steuern, SV, Mindestlohn
2026 bringt höheren Grundfreibetrag, neue Beitragsbemessungsgrenzen, gestiegenen Mindestlohn - und kein Splitting-Ende. Alle Änderungen, die dein Netto beeinflussen.
- § 32a EStG
- § 3 SolZG
- § 159 SGB VI
- Wachstumschancengesetz
Die wichtigsten Änderungen 2026 auf einen Blick
| Bereich | Vorher (2025) | 2026 neu | Auswirkung |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.084 € | 12.348 € | +35 € weniger Steuer/Jahr |
| Mindestlohn | 12,82 €/h | 13,90 €/h | +8,4 % |
| Minijob-Grenze | 538 €/Mo | 556 €/Mo | +3,3 % |
| BBG KV/PV | 5.512,50 €/Mo | 5.687,50 €/Mo | mehr SV-Beitrag bei Höchstverdienern |
| BBG RV/AV (West) | 8.050 €/Mo | 8.250 €/Mo | mehr SV-Beitrag bei Höchstverdienern |
| Kindergeld | 250 €/Mo/Kind | unverändert | - |
| Soli-Freigrenze | 19.450 € | 19.950 € | mehr Singles soli-frei |
| Pflegeversicherung | 3,4 % / 4,0 % | unverändert | - |
Faustregel: Durchschnitts-Einkommen profitiert vom Grundfreibetrag-Plus mit ca. 15-25 €/Monat extra Netto. Wer über BBG verdient, zahlt etwas mehr SV (Brutto unverändert).
Steueränderungen im Detail
Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €
Der steuerliche Grundfreibetrag - bis zu dem dein Einkommen komplett steuerfrei bleibt - steigt um 264 €. Damit zahlen Singles bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer (§ 32a Abs. 1 EStG). Mehr Detail im Ratgeber zum Grundfreibetrag 2026.
Tarif-Eckwerte verschieben sich
Auch die Schwellen, ab denen höhere Steuersätze greifen, werden inflationsadjustiert:
- Spitzensteuersatz (42 %) greift jetzt erst ab 68.430 € zu versteuerndem Einkommen (Single)
- Reichensteuer (45 %) ab 277.826 € unverändert
Das ist der Kalte-Progression-Ausgleich - verhindert, dass Inflation deine Steuerlast unbemerkt erhöht.
Solidaritätszuschlag - Freigrenze steigt
Die Freigrenze, bis zu der gar kein Soli anfällt, steigt von 19.450 € auf 19.950 € Lohnsteuer/Jahr (Singles). Mehr im Soli-Ratgeber.
Sozialversicherung 2026 - die Beitragsbemessungsgrenzen
Wer über der BBG verdient, zahlt darüber hinaus keine weiteren SV-Beiträge - daher betreffen Anhebungen nur Hochverdiener:
| BBG | West 2025 | West 2026 | Ost 2025 | Ost 2026 |
|---|---|---|---|---|
| KV / PV | 5.512,50 € | 5.687,50 € | 5.512,50 € | 5.687,50 € |
| RV / AV | 8.050 € | 8.250 € | 7.450 € | 7.700 € |
Beitragssätze bleiben unverändert. Konkret: wer 8.500 €/Monat verdient, zahlt ab 2026 ca. 22 € mehr SV-Beitrag pro Monat - weil mehr Brutto unter die BBG-Grenze fällt.
Mindestlohn + Minijob-Grenze
Die wohl spürbarste Änderung für viele Arbeitnehmer:
- Mindestlohn: 12,82 € -> 13,90 €/Stunde (+8,4 %)
- Minijob-Grenze: 538 € -> 556 €/Monat (Mindestlohn × 40h)
- Midijob-Übergangsbereich: bleibt bis 2.000 €/Monat
Auswirkung: ein Vollzeit-Mindestlöhner (40 h/Woche) hat 2026 ca. 187 €/Monat mehr Brutto.
Was sich NICHT ändert
- Ehegattensplitting: bleibt (siehe Splitting-Ratgeber)
- Steuerklassen-System: III/V, IV/IV, IV+Faktor unverändert
- Kindergeld: 250 €/Monat pro Kind
- Pflegeversicherung-Beitragssätze
- Krankenversicherung-Hauptsatz (14,6 %); Zusatzbeitrag kassen-individuell
Unsere Empfehlung
Für die meisten Arbeitnehmer sind die Änderungen 2026 entlastend, aber nicht spektakulär (~15-35 € mehr Netto/Monat).
Was du tun solltest:
- Lohnsteuer-Karte 2026 prüfen: Bekommt das Finanzamt deine korrekten Daten? ELSTER-Konto checken.
- Steuerklasse-Wechsel checken: Wenn du verheiratet bist, Faktorverfahren-Vergleich durchspielen.
- Berechne dein 2026-Netto: Brutto-Netto-Rechner hat alle 2026-Werte.
- Mindestlohn-Anpassung beobachten: Falls dein Stundenlohn unter 13,90 € lag -> Pflicht-Anpassung. AG muss zum 1. Januar erhöhen.
Konkrete Werte mit dem Brutto-Netto-Rechner durchspielen - alle 2026-Konstanten sind eingearbeitet.
Quellen & Stand
Rechtsgrundlagen, Quellen und Datenstand
- Datenstand
- 10. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 10. Mai 2026
- Aktualisiert
- 10. Mai 2026
- Land / Hub
- DE · Ratgeber
Rechtsgrundlagen
- § 32a EStG
- § 3 SolZG
- § 159 SGB VI
- Wachstumschancengesetz
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen / BMF-Rechen- und Rechtsgrundlagen · Bundesministerium der Finanzen
- Redaktionelle Plausibilitätsprüfung gehaltsrechner.io · gehaltsrechner.io Redaktion
Updates
- Quality-Lift 2026: Hub-Zuordnung, Quellenblock und Rechner-Handoff geprüft.
Häufig gestellte Fragen
FAQ
- Wie viel mehr Netto bleibt mir 2026 im Vergleich zu 2025?
- Im Schnitt etwa 15-35 €/Monat mehr - kombiniert aus erhöhtem Grundfreibetrag (12.348 € statt 12.084 €) und Inflations-Anpassung der Tarif-Eckwerte. Bei höheren Einkommen mehr (Kalte-Progression-Ausgleich greift stärker).
- Steigt der Mindestlohn 2026?
- Ja, von 12,82 € auf 13,90 €/Stunde (+8,4 %). Damit auch Anhebung der Minijob-Grenze von 538 € auf 556 €/Monat (Vollzeit-Minijob bei 40 h/Mo Mindestlohn).
- Bleibt das Ehegattensplitting 2026?
- Ja, unverändert. Reformpläne wurden nicht umgesetzt. Mehr im Detail-Ratgeber zum Splitting 2026.
- Was ändert sich bei den Sozialabgaben 2026?
- Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen: KV/PV von 5.512,50 €/Mo auf 5.687,50 €/Mo, RV/AV von 8.050 €/Mo auf 8.250 €/Mo (West). Beitragssätze bleiben gleich (KV 14,6 % + Zusatz, RV 18,6 %, AV 2,6 %, PV 3,4 % bzw. 4,0 % kinderlos).
- Wann gelten die Änderungen?
- Steuerliche Änderungen (Grundfreibetrag, Tarif-Eckwerte) gelten rückwirkend ab 1. Januar 2026. SV-Anpassungen (BBG) und Mindestlohn-Anhebung greifen ebenfalls zum 1. Januar 2026.