Faktorverfahren vs. Steuererklärung 2026 - mehr Netto?
Faktorverfahren (IV+Faktor) verteilt die Splitting-Steuer monatsgenau und vermeidet Nachzahlungen. Wann es lohnt - und wann die klassische Steuererklärung besser.
- § 39f EStG
- § 38b EStG
- § 26b EStG
- § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG
Kurz: Was Faktorverfahren überhaupt ist
In Deutschland kennen verheiratete Paare drei Lohnsteuer-Varianten:
- IV/IV - Beide werden besteuert wie zwei Singles -> keine Anpassung
- III/V - Großverdiener bekommt III (wenig Steuer), anderer V (viel Steuer) -> mehr Liquidität, aber Pflicht-Nachzahlung
- IV/IV mit Faktor - Beide bleiben in IV, ein Faktor < 1,0 reduziert beide Lohnsteuern proportional zur späteren Splitting-Steuer
Das Faktorverfahren ist die mathematisch ehrlichste Variante: dein monatliches Netto entspricht dem, was am Jahresende auch tatsächlich bleibt.
Rechenbeispiel: IV/IV vs IV+Faktor vs III/V
Paar in Bayern 2026, beide gesetzlich krankenversichert, keine Kinder:
- Partner A: 5.500 €/Monat brutto = 66.000 €/Jahr
- Partner B: 2.500 €/Monat brutto = 30.000 €/Jahr
- Gemeinsam: 96.000 €/Jahr
Variante 1: IV/IV (Standard)
| Brutto | Lohnsteuer | Netto | |
|---|---|---|---|
| Partner A | 5.500 € | 1.012 € | 3.207 € |
| Partner B | 2.500 € | 240 € | 1.778 € |
| Gemeinsam | 8.000 € | 1.252 € | 4.985 € |
Variante 2: IV/IV + Faktor (~ 0,89)
| Brutto | Lohnsteuer | Netto | |
|---|---|---|---|
| Partner A | 5.500 € | 901 € | 3.318 € |
| Partner B | 2.500 € | 214 € | 1.804 € |
| Gemeinsam | 8.000 € | 1.115 € | 5.122 € |
Variante 3: III/V
| Brutto | Lohnsteuer | Netto | |
|---|---|---|---|
| Partner A (III) | 5.500 € | 631 € | 3.588 € |
| Partner B (V) | 2.500 € | 565 € | 1.453 € |
| Gemeinsam | 8.000 € | 1.196 € | 5.041 € |
Beobachtung: Faktorverfahren bringt monatlich am meisten Netto (5.122 €), III/V liegt knapp dahinter (5.041 €). IV/IV ist die schlechteste Variante. Aber: Die endgültige Steuer ist bei der Steuererklärung in allen Varianten identisch (Splittingtabelle, § 26b EStG).
Wo III/V trotzdem gewinnen kann
Faktorverfahren reduziert deinen monatlichen Netto-Vorteil gleichmäßig. III/V verschiebt extrem stark in Richtung des Großverdieners. Wenn ihr:
- Hauskauf-Kredit-Tilgung habt und Liquidität bei Partner A maximieren wollt
- Partner A entscheidet allein über Geldfluss (oft alte Modelle)
- Sicheres Steuererklärungs-Setup mit etablierten Nachzahlungs-Rücklagen habt
-> kann III/V passen. Sonst ist Faktorverfahren immer überlegen.
So beantragst du den Faktor
- Beim örtlichen Finanzamt Vordruck “Lohnsteuerermäßigung” oder über ELSTER
- Voraussichtliche Bruttogehälter beider Partner angeben (Schätzung)
- Finanzamt berechnet den Faktor und teilt ihn dem Arbeitgeber mit
- Lohnsteuerabzug greift ab Folgemonat
- Faktor gilt 2 Jahre - danach erneuern
Frist: Antrag bis 30. November für das Folgejahr. Mit ELSTER ist das in 15 Minuten erledigt.
Pflichtveranlagung - der Preis für Faktor
Sobald ihr Faktorverfahren wählt, müsst ihr jährlich Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Aber:
- Bei korrekter Schätzung gibt es keine Nachzahlung
- Bei Fehlern in der Schätzung: kleine Korrekturen (oft Erstattung)
- Software wie WISO Steuer, Smartsteuer, Wundertax macht das in <30 Minuten
Anders als bei III/V drohen keine vierstelligen Nachzahlungen, weil der Lohnsteuerabzug bereits sehr nahe an der Splitting-Realität liegt.
Steuererklärung ohne Faktor - geht das auch?
Ja. Wenn ihr in III/V oder IV/IV seid, könnt ihr trotzdem Splitting wählen - die Endsteuer kommt bei der Steuererklärung. Bei IV/IV bekommt ihr meist Erstattung, bei III/V meist Nachzahlung.
Vergleich der Wege zum gleichen Ergebnis:
| Weg | Monatliches Netto | Jährlicher Aufwand |
|---|---|---|
| IV/IV -> Splitting via Steuererklärung | niedrig | Erstattung |
| IV+Faktor -> Pflicht-Steuererklärung | hoch | kleine Korrekturen |
| III/V -> Pflicht-Steuererklärung | mittel | meist Nachzahlung |
Unsere Empfehlung
Für 90 % der verheirateten Paare in Deutschland ist Faktorverfahren die beste Wahl:
- ✓ Mehr monatliches Netto als IV/IV
- ✓ Keine Nachzahlung-Risiken wie bei III/V
- ✓ Faires Verhältnis zwischen Brutto und Netto pro Person
- ⚠ Pflicht zur jährlichen Steuererklärung (mit moderner Software trivial)
Berechne deine konkrete Variante im Brutto-Netto-Rechner - er zeigt alle drei Optionen nebeneinander.
Mehr im Tax-Cluster: Steuerklassen-Wechsel nach Heirat · Ehegattensplitting 2026.
Quellen & Stand
Rechtsgrundlagen, Quellen und Datenstand
- Datenstand
- 10. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 10. Mai 2026
- Aktualisiert
- 10. Mai 2026
- Land / Hub
- DE · Ratgeber
Rechtsgrundlagen
- § 39f EStG
- § 38b EStG
- § 26b EStG
- § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen / BMF-Rechen- und Rechtsgrundlagen · Bundesministerium der Finanzen
- Redaktionelle Plausibilitätsprüfung gehaltsrechner.io · gehaltsrechner.io Redaktion
Updates
- Quality-Lift 2026: Hub-Zuordnung, Quellenblock und Rechner-Handoff geprüft.
Häufig gestellte Fragen
FAQ
- Was ist das Faktorverfahren in einfachen Worten?
- Beide Partner bleiben in Steuerklasse IV, bekommen aber einen Faktor (z.B. 0,873) zugewiesen. Der Faktor zieht den Lohnsteuerabzug exakt auf die spätere Splitting-Steuer herunter (§ 39f EStG). Folge: keine Nachzahlung, kein Steuerschock, faires monatliches Verhältnis.
- Wie wird der Faktor berechnet?
- Faktor = (gemeinsame Splittingsteuer) / (Summe der Lohnsteuern bei IV/IV). Beispiel: bei 14.790 € Splittingsteuer und 16.940 € IV/IV-Summe ergibt sich Faktor = 0,873. Lohnsteuer beider Partner wird mit 0,873 multipliziert. Berechnung übernimmt das Finanzamt im Antragsverfahren.
- Muss man bei Faktorverfahren Steuererklärung abgeben?
- Ja - Pflichtveranlagung (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Das Finanzamt prüft, ob der Faktor stimmte. Aber: meist nur kleine Korrekturen, keine großen Nachzahlungen wie bei III/V. Software wie ELSTER oder Wundertax macht es in 30 Minuten.
- Faktorverfahren oder Steuererklärung - was lohnt mehr?
- Beides ist kein Entweder-Oder. Faktorverfahren regelt den monatlichen Lohnsteuerabzug, Steuererklärung ist immer nachgelagert Pflicht. Die Frage ist eher: Faktorverfahren statt III/V? -> Ja, fast immer. Faktor + Steuererklärung statt Splitting im Steuerbescheid? -> Geht nicht, beides ist Pflicht.
- Wie lange gilt der einmal beantragte Faktor?
- Maximal 2 Jahre (seit 2019, vorher 1 Jahr). Danach Antrag erneuern, sonst fällt ihr automatisch in IV/IV zurück. Antragsfrist: bis 30. November für das Folgejahr. ELSTER-Vordruck ELOG hilft beim digitalen Antrag.