Faktorverfahren vs. Steuererklärung 2026 - mehr Netto?

Faktorverfahren (IV+Faktor) verteilt die Splitting-Steuer monatsgenau und vermeidet Nachzahlungen. Wann es lohnt - und wann die klassische Steuererklärung besser.

Stand 10. Mai 2026 gehaltsrechner.io Redaktion
  • § 39f EStG
  • § 38b EStG
  • § 26b EStG
  • § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG

Kurz: Was Faktorverfahren überhaupt ist

In Deutschland kennen verheiratete Paare drei Lohnsteuer-Varianten:

  1. IV/IV - Beide werden besteuert wie zwei Singles -> keine Anpassung
  2. III/V - Großverdiener bekommt III (wenig Steuer), anderer V (viel Steuer) -> mehr Liquidität, aber Pflicht-Nachzahlung
  3. IV/IV mit Faktor - Beide bleiben in IV, ein Faktor < 1,0 reduziert beide Lohnsteuern proportional zur späteren Splitting-Steuer

Das Faktorverfahren ist die mathematisch ehrlichste Variante: dein monatliches Netto entspricht dem, was am Jahresende auch tatsächlich bleibt.

Rechenbeispiel: IV/IV vs IV+Faktor vs III/V

Paar in Bayern 2026, beide gesetzlich krankenversichert, keine Kinder:

  • Partner A: 5.500 €/Monat brutto = 66.000 €/Jahr
  • Partner B: 2.500 €/Monat brutto = 30.000 €/Jahr
  • Gemeinsam: 96.000 €/Jahr

Variante 1: IV/IV (Standard)

BruttoLohnsteuerNetto
Partner A5.500 €1.012 €3.207 €
Partner B2.500 €240 €1.778 €
Gemeinsam8.000 €1.252 €4.985 €

Variante 2: IV/IV + Faktor (~ 0,89)

BruttoLohnsteuerNetto
Partner A5.500 €901 €3.318 €
Partner B2.500 €214 €1.804 €
Gemeinsam8.000 €1.115 €5.122 €

Variante 3: III/V

BruttoLohnsteuerNetto
Partner A (III)5.500 €631 €3.588 €
Partner B (V)2.500 €565 €1.453 €
Gemeinsam8.000 €1.196 €5.041 €

Beobachtung: Faktorverfahren bringt monatlich am meisten Netto (5.122 €), III/V liegt knapp dahinter (5.041 €). IV/IV ist die schlechteste Variante. Aber: Die endgültige Steuer ist bei der Steuererklärung in allen Varianten identisch (Splittingtabelle, § 26b EStG).

Wo III/V trotzdem gewinnen kann

Faktorverfahren reduziert deinen monatlichen Netto-Vorteil gleichmäßig. III/V verschiebt extrem stark in Richtung des Großverdieners. Wenn ihr:

  • Hauskauf-Kredit-Tilgung habt und Liquidität bei Partner A maximieren wollt
  • Partner A entscheidet allein über Geldfluss (oft alte Modelle)
  • Sicheres Steuererklärungs-Setup mit etablierten Nachzahlungs-Rücklagen habt

-> kann III/V passen. Sonst ist Faktorverfahren immer überlegen.

So beantragst du den Faktor

  1. Beim örtlichen Finanzamt Vordruck “Lohnsteuerermäßigung” oder über ELSTER
  2. Voraussichtliche Bruttogehälter beider Partner angeben (Schätzung)
  3. Finanzamt berechnet den Faktor und teilt ihn dem Arbeitgeber mit
  4. Lohnsteuerabzug greift ab Folgemonat
  5. Faktor gilt 2 Jahre - danach erneuern

Frist: Antrag bis 30. November für das Folgejahr. Mit ELSTER ist das in 15 Minuten erledigt.

Pflichtveranlagung - der Preis für Faktor

Sobald ihr Faktorverfahren wählt, müsst ihr jährlich Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Aber:

  • Bei korrekter Schätzung gibt es keine Nachzahlung
  • Bei Fehlern in der Schätzung: kleine Korrekturen (oft Erstattung)
  • Software wie WISO Steuer, Smartsteuer, Wundertax macht das in <30 Minuten

Anders als bei III/V drohen keine vierstelligen Nachzahlungen, weil der Lohnsteuerabzug bereits sehr nahe an der Splitting-Realität liegt.

Steuererklärung ohne Faktor - geht das auch?

Ja. Wenn ihr in III/V oder IV/IV seid, könnt ihr trotzdem Splitting wählen - die Endsteuer kommt bei der Steuererklärung. Bei IV/IV bekommt ihr meist Erstattung, bei III/V meist Nachzahlung.

Vergleich der Wege zum gleichen Ergebnis:

WegMonatliches NettoJährlicher Aufwand
IV/IV -> Splitting via SteuererklärungniedrigErstattung
IV+Faktor -> Pflicht-Steuererklärunghochkleine Korrekturen
III/V -> Pflicht-Steuererklärungmittelmeist Nachzahlung

Unsere Empfehlung

Für 90 % der verheirateten Paare in Deutschland ist Faktorverfahren die beste Wahl:

  • ✓ Mehr monatliches Netto als IV/IV
  • ✓ Keine Nachzahlung-Risiken wie bei III/V
  • ✓ Faires Verhältnis zwischen Brutto und Netto pro Person
  • ⚠ Pflicht zur jährlichen Steuererklärung (mit moderner Software trivial)

Berechne deine konkrete Variante im Brutto-Netto-Rechner - er zeigt alle drei Optionen nebeneinander.

Mehr im Tax-Cluster: Steuerklassen-Wechsel nach Heirat · Ehegattensplitting 2026.

Quellen & Stand

Rechtsgrundlagen, Quellen und Datenstand

Datenstand
10. Mai 2026
Zuletzt geprüft
10. Mai 2026
Aktualisiert
10. Mai 2026
Land / Hub
DE · Ratgeber

Rechtsgrundlagen

  • § 39f EStG
  • § 38b EStG
  • § 26b EStG
  • § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG

Quellen

Updates

  • Quality-Lift 2026: Hub-Zuordnung, Quellenblock und Rechner-Handoff geprüft.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Was ist das Faktorverfahren in einfachen Worten?
Beide Partner bleiben in Steuerklasse IV, bekommen aber einen Faktor (z.B. 0,873) zugewiesen. Der Faktor zieht den Lohnsteuerabzug exakt auf die spätere Splitting-Steuer herunter (§ 39f EStG). Folge: keine Nachzahlung, kein Steuerschock, faires monatliches Verhältnis.
Wie wird der Faktor berechnet?
Faktor = (gemeinsame Splittingsteuer) / (Summe der Lohnsteuern bei IV/IV). Beispiel: bei 14.790 € Splittingsteuer und 16.940 € IV/IV-Summe ergibt sich Faktor = 0,873. Lohnsteuer beider Partner wird mit 0,873 multipliziert. Berechnung übernimmt das Finanzamt im Antragsverfahren.
Muss man bei Faktorverfahren Steuererklärung abgeben?
Ja - Pflichtveranlagung (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Das Finanzamt prüft, ob der Faktor stimmte. Aber: meist nur kleine Korrekturen, keine großen Nachzahlungen wie bei III/V. Software wie ELSTER oder Wundertax macht es in 30 Minuten.
Faktorverfahren oder Steuererklärung - was lohnt mehr?
Beides ist kein Entweder-Oder. Faktorverfahren regelt den monatlichen Lohnsteuerabzug, Steuererklärung ist immer nachgelagert Pflicht. Die Frage ist eher: Faktorverfahren statt III/V? -> Ja, fast immer. Faktor + Steuererklärung statt Splitting im Steuerbescheid? -> Geht nicht, beides ist Pflicht.
Wie lange gilt der einmal beantragte Faktor?
Maximal 2 Jahre (seit 2019, vorher 1 Jahr). Danach Antrag erneuern, sonst fällt ihr automatisch in IV/IV zurück. Antragsfrist: bis 30. November für das Folgejahr. ELSTER-Vordruck ELOG hilft beim digitalen Antrag.