Steuerklassen-Wechsel nach Heirat 2026 - Wann lohnt sich III/V?

Nach der Heirat hast du in Deutschland die Wahl: III/V, IV/IV oder IV+Faktor. Wir zeigen, wann III/V wirklich mehr Netto bringt - mit Rechenbeispiel 2026.

Stand 10. Mai 2026 gehaltsrechner.io Redaktion
  • § 38b EStG
  • § 39 EStG
  • § 39f EStG
  • § 26b EStG

Was sich nach der Heirat ändert

Mit dem Eintrag des Standesamts wird ihr ehelicher Status dem Finanzamt automatisch übermittelt. Beide Partner werden dann per Default in Steuerklasse IV eingestuft - das ist die Standardannahme: Beide verdienen ähnlich viel, beide bezahlen Lohnsteuer wie ein Single mit denselben Freibeträgen.

Aktiv wechseln müsst ihr nur, wenn das Einkommen ungleich verteilt ist. Dann gibt es zwei Optionen:

  1. Steuerklasse III + V - Der Besserverdienende bekommt III (geringe Lohnsteuer), der andere bekommt V (höhere Lohnsteuer)
  2. IV + Faktor - Beide bleiben in IV, aber der Lohnsteuerabzug wird über einen Faktor an das tatsächliche Splitting-Verhältnis angepasst

Rechenbeispiel: Wann lohnt sich III/V?

Nehmen wir ein Beispiel-Paar in Bayern, 2026, beide gesetzlich krankenversichert, keine Kinder:

  • Partner A: 5.500 € brutto/Monat (~ 73 % des gemeinsamen Brutto)
  • Partner B: 2.000 € brutto/Monat (~ 27 %)

In Steuerklasse IV/IV (Standard nach Heirat):

  • Netto A: ca. 3.293 €
  • Netto B: ca. 1.487 €
  • Gemeinsam: 4.780 €/Monat

In Steuerklasse III/V:

  • Netto A (III): ca. 3.875 €
  • Netto B (V): ca. 1.180 €
  • Gemeinsam: 5.055 €/Monat

Liquiditäts-Vorteil III/V: +275 €/Monat = +3.300 €/Jahr.

Wichtig: Die endgültige Steuerlast wird bei der Steuererklärung im Ehegatten-Splitting berechnet - und ist in beiden Fällen identisch. III/V verschiebt nur den Zeitpunkt der Steuerzahlung. Kommt bei euch Pflichtveranlagung dazu (was bei III/V der Fall ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG), müsst ihr jährlich Steuererklärung abgeben.

Wann ist das Faktorverfahren (IV+Faktor) besser?

Das Faktorverfahren ist die mathematisch faire Variante: Eure voraussichtliche Jahressteuer (per Splitting berechnet) wird auf eure Einzelgehälter prozentual umgelegt. Beide Partner sehen monatlich genau das, was am Ende auch tatsächlich anfällt.

Vorteile gegenüber III/V:

  • Keine Nachzahlung bei der Steuererklärung
  • Keine Pflichtveranlagung (es sei denn aus anderen Gründen erforderlich)
  • Faires Verhältnis zwischen Partner-Brutto und Partner-Netto

Nachteil:

  • Etwas weniger Liquidität für den Besserverdienenden gegenüber III/V
  • Antrag muss jährlich erneuert werden (§ 39f EStG)

Antrag stellen - so geht’s

Den Wechsel beantragt ihr formlos beim örtlichen Finanzamt oder digital über ELSTER. Frist: Antrag bis zum 30. November für das laufende Jahr.

Benötigt:

  • Lohnsteuer-Ermäßigungs-Antrag (Vordruck oder ELSTER-Formular)
  • Kopie des Familienstammbuchs / Eheurkunde (nur beim Erstantrag)
  • Gehaltsnachweise beider Partner (für Faktorverfahren-Berechnung)

Der neue Lohnsteuerabzug greift ab dem Folgemonat des Antrags.

Unsere Empfehlung

Für die meisten Paare ist IV + Faktor die bessere Wahl: keine Steuerschocks, keine Pflichtveranlagung, faire monatliche Verteilung. III/V macht nur Sinn, wenn:

  • Der Einkommensunterschied groß ist (>60 % zu 40 %)
  • Ihr die zusätzliche Liquidität dringend braucht (z.B. Hauskredit-Tilgung)
  • Ihr ohnehin Steuererklärung macht und Nachzahlungen einplant

Wechselt ihr eure Steuerklasse mehrmals und seid unsicher? Berechnet euer konkretes Netto vorab - der Brutto-Netto-Rechner spielt alle drei Varianten durch.

Quellen & Stand

Rechtsgrundlagen, Quellen und Datenstand

Datenstand
10. Mai 2026
Zuletzt geprüft
10. Mai 2026
Aktualisiert
10. Mai 2026
Land / Hub
DE · Ratgeber

Rechtsgrundlagen

  • § 38b EStG
  • § 39 EStG
  • § 39f EStG
  • § 26b EStG

Quellen

Updates

  • Quality-Lift 2026: Hub-Zuordnung, Quellenblock und Rechner-Handoff geprüft.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Müssen wir nach der Heirat einen Steuerklassen-Wechsel beantragen?
Nein. Nach der Heirat werdet ihr automatisch in die Steuerklasse IV/IV eingestuft, sobald das Standesamt den Wechsel meldet (§ 39 EStG). Aktiv wechseln müsst ihr nur, wenn euer Einkommen sehr unterschiedlich ist und III/V oder das Faktorverfahren mehr Netto pro Monat bringen.
Wie groß muss der Einkommensunterschied für III/V sein?
Faustregel: III/V lohnt sich erst, wenn der besser verdienende Partner mindestens 60 % des gemeinsamen Bruttos verdient. Darunter ist der Liquiditätsvorteil minimal - die Steuerlast wird ja erst bei der Veranlagung endgültig festgelegt (§ 26b EStG).
Bringt III/V mehr Steuern oder nur mehr Netto pro Monat?
Nur mehr Liquidität pro Monat. Die endgültige Jahressteuer ist im Ehegatten-Splitting unabhängig von der Steuerklassenwahl gleich (§ 32a Abs. 5 EStG). III/V verschiebt nur den Lohnsteuerabzug - Nachzahlung bei der Steuererklärung ist daher häufiger.
Was ist das Faktorverfahren (IV+Faktor)?
Das Faktorverfahren (§ 39f EStG) verteilt die voraussichtliche Jahressteuer monatsgenau zwischen beiden Partnern - kein Steuerschock am Jahresende, keine Nachzahlung. Empfehlenswert für Paare, die Pflichtveranlagung vermeiden wollen.
Wie oft können wir die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 dürft ihr die Steuerklasse mehrfach pro Jahr ändern - vorher war nur ein Wechsel möglich (§ 39 Abs. 6 EStG). Antrag online beim Finanzamt oder über das ELSTER-Portal.