Pendlerpauschale 2026

Wie viel Steuer sparst du durch deinen Arbeitsweg?

Pendlerpauschale nach § 9 EStG: 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab km 21. Wir berechnen deine absetzbaren Werbungskosten und die Steuerersparnis.

✓ Stand 2026

Kürzeste Straßenverbindung Wohnung → Arbeitsstätte (einfach, nicht hin+zurück).

Übliche Vollzeit: 220 Tage. Homeoffice-Tage zählen NICHT mit.

Werbungskosten 2026

1.738

25 km × 220 Tage

Werbungskosten / Jahr

1.738 €

Steuerersparnis (Schätzung)

0 €

Abzüge im Detail

Erste 20 km × 0,30 € 20 €
Ab 21. km × 0,38 € 5 €
Werbungskosten gesamt 1.738 €
✓ § 9 EStG ✓ 0,30 / 0,38 €/km
Berechnung gilt für Deutschland · § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Stand 2026 Stand 15. Januar 2026 · Redaktionell geprüft

FAQ

Häufig gestellte Fragen

0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Maximal 4.500 € pro Jahr - außer bei eigenem Fahrzeug.

Ja - die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad, zu Fuß). Bei nicht-eigenem Fahrzeug ist die Pauschale aber auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt.

Üblich: 220 Tage (Vollzeit, abzüglich 30 Tage Urlaub + 12 Krankheits-/Feiertage). Im Homeoffice gearbeitete Tage zählen nicht - diese sind separat als Homeoffice-Pauschale absetzbar.