Pendlerpauschale 2026
Wie viel Steuer sparst du durch deinen Arbeitsweg?
Pendlerpauschale nach § 9 EStG: 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab km 21. Wir berechnen deine absetzbaren Werbungskosten und die Steuerersparnis.
Stand: 21. Mai 2026
Werbungskosten 2026
1.738€
25 km × 220 Tage
Werbungskosten / Jahr
1.738 €
Steuerersparnis (Schätzung)
0 €
Abzüge im Detail
Erste 20 km × 0,30 € 20 €
Ab 21. km × 0,38 € 5 €
Werbungskosten gesamt 1.738 €
✓ § 9 EStG ✓ 0,30 / 0,38 €/km
Berechnung gilt für Deutschland · § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Stand 2026
Stand 21. Mai 2026 · Redaktionell geprüft
FAQ
Häufig gestellte Fragen
0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Maximal 4.500 € pro Jahr - außer bei eigenem Fahrzeug.
Ja - die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad, zu Fuß). Bei nicht-eigenem Fahrzeug ist die Pauschale aber auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt.
Üblich: 220 Tage (Vollzeit, abzüglich 30 Tage Urlaub + 12 Krankheits-/Feiertage). Im Homeoffice gearbeitete Tage zählen nicht - diese sind separat als Homeoffice-Pauschale absetzbar.
Pro Tag: 20 km × 0,30 € + 5 km × 0,38 € = 7,90 €. Über 220 Arbeitstage ergibt das 1.738 € Werbungskosten. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.
Gesetzliche Grundlagen
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
- § 9 Abs. 2 EStG
- § 32a EStG Einkommensteuergesetz § 32a - Einkommensteuertarif Regelt den deutschen Einkommensteuertarif. Der Tarif ist progressiv: Steuerfreier Grundfreibetrag, dann zwei Progressionszonen, dann zwei lineare Zonen mit 42 % und 45 %. Quelle ->