Reisekosten 2026
Wie viel kannst du für deine Dienstreise absetzen?
Verpflegungspauschale (14/28 €), Übernachtungspauschale (20 €/Nacht) und Fahrtkosten (0,30 €/km) - alle nach § 9 EStG.
Stand: 21. Mai 2026
Reisekosten gesamt
244€
Verpflegung 84,00 € + Übernachtung 40,00 € + Fahrt 120,00 €
Verpflegung
84,00 €
Fahrtkosten
120,00 €
Abzüge im Detail
Verpflegungspauschale 84,00 €
Übernachtungspauschale 40,00 €
Fahrtkosten (0,30 €/km) 120,00 €
Gesamtbetrag 244,00 €
✓ § 9 EStG
Berechnung gilt für Deutschland · § 9 EStG · Stand 2026
Stand 21. Mai 2026 · Redaktionell geprüft
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Voller Tag (24h): 28 €. An- oder Abreisetag bzw. Eintagesreise > 8h: 14 €. Übernachtungspauschale: 20 €/Nacht. Kilometerpauschale Auto: 0,30 €/km.
Beispiel: 2 volle Tage (je 28 €) + An- und Abreisetag (je 14 €) = 84 € Verpflegung, 2 Übernachtungen × 20 € = 40 €, Fahrt 200 km × 2 × 0,30 € = 120 €. Gesamt: 244 € absetzbar.
Nein. Bei Dienstreisen gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG der Satz von 0,30 €/km für jeden gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg). Der erhöhte Satz von 0,38 € ab dem 21. km gilt nur für die Entfernungspauschale zur ersten Tätigkeitsstätte.
Gesetzliche Grundlagen
- § 9 Abs. 4a EStG
- § 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG
- § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG