Mindestlohn 2026 und Minijob-Grenze - was ändert sich konkret?
Ab 1.1.2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 €. Was das für Minijobs, Midijobs und die Geringfügigkeitsgrenze bedeutet - mit Stundenrechnung.
- § 1 MiLoG
- § 8 Abs. 1 SGB IV
- § 20 Abs. 2 SGB IV
- § 1 Mindestlohnverordnung 2025/2026
Was sich zum 1.1.2026 konkret ändert
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 €. Weil die Geringfügigkeitsgrenze seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist (§ 8 Abs. 1a SGB IV), zieht die Minijob-Grenze automatisch mit.
Formel der dynamischen Grenze:
Geringfügigkeitsgrenze = Mindestlohn × 130 / 3
Hintergrund: 130 Wochenstunden bei 3 Monaten Bezugsdauer = ~43,33 Stunden/Monat - die Grenze entspricht damit immer dem Verdienst eines Minijobbers, der zum Mindestlohn 10 Stunden pro Woche arbeitet.
Hinweis: Die exakte gesetzliche Veröffentlichung der Geringfügigkeitsgrenze 2026 erfolgt typischerweise per Mindestlohnverordnung im November/Dezember 2025. Wir aktualisieren bei Veröffentlichung. Beträge bestätigen vor Veröffentlichung.
Übersicht: Was steigt, was bleibt
| Wert | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Mindestlohn / Stunde | 12,82 € | 13,90 € |
| Minijob-Grenze / Monat | 556 € | ~602 € |
| Midijob-Obergrenze / Monat | 2.000 € | 2.000 € (unverändert) |
| Stunden/Monat im Minijob (bei Mindestlohn) | 43,4 | 43,3 |
Auffällig: die Midijob-Obergrenze bei 2.000 € bleibt - das heißt, der Midijob-Bereich wird relativ schmaler.
Was bedeutet das für dich?
Als Minijobber
Wenn du bisher 556 €/Monat verdient hast und auf 13,90 € Stundenlohn umgestellt wirst:
- Bei gleichbleibender Stundenzahl steigst du auf ~602 € → du bleibst im Minijob
- Wenn dein Arbeitgeber den Stundensatz nicht anhebt (z.B. weil du bereits über Mindestlohn verdienst): keine Veränderung der Stundenzahl nötig
- Wenn du gleichzeitig die Stunden erhöhen willst: prüfe die 602 €-Grenze, sonst rutschst du in den Midijob
Als Midijobber
Wenn du z.B. 1.800 €/Monat verdienst: Mindestlohn-Erhöhung betrifft dich nur, wenn dein Stundensatz unter 13,90 € liegt. Faustcheck: 1.800 € / Monatsstunden = effektiver Stundensatz. Liegt der unter 13,90 €, hat dein Arbeitgeber Nachholpflicht.
Als Arbeitgeber
Pauschalabgaben für Minijobs steigen automatisch mit dem Brutto:
- Pauschalabgabe gewerblich: 30 % (Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung 15 %, Steuer 2 %) - unverändert
- Pauschalabgabe Privathaushalt: 14,79 % - unverändert
- Aber: Berechnungsbasis steigt → absolute Kosten höher
Rechenbeispiel: Reinigungskraft im Privathaushalt
- Stundenlohn 2026: 13,90 €
- 5 Stunden/Woche × 4,33 Wochen = 21,65 Stunden/Monat
- Brutto: 301 €/Monat (klar unter Minijob-Grenze)
- Pauschalabgabe für Arbeitgeber: 301 × 14,79 % = 44,52 €
- Gesamtkosten Arbeitgeber: 345,52 €/Monat
Für die Reinigungskraft: 301 € netto (kein Sozialversicherungs- oder Steuerabzug bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag).
Stolpersteine vermeiden
- Mehrere Minijobs: Wenn du mehrere Minijobs hast, werden ihre Bruttobeträge summiert (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Übersteigt die Summe 602 €, wird alles ab dem zweiten Job voll sozialversicherungspflichtig.
- Schwankendes Einkommen: Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Entgelt im Voraus prognostiziert. Einmaliges Überschreiten in 2 von 12 Monaten ist zulässig (vorhersehbar oder unvorhersehbar bleibt unterschiedlich bewertet).
- Urlaubs- oder Weihnachtsgeld: Zählt zum Jahresentgelt - kann den Minijob kippen.
- Verbindung Minijob + Hauptberuf: Der erste Minijob neben Hauptberuf bleibt sozialversicherungsfrei. Jeder weitere wird voll abgabepflichtig.
Bezug zu anderen 2026er Änderungen
Die Mindestlohn-Erhöhung ist nur eine von mehreren Anpassungen zum Jahreswechsel - Grundfreibetrag, Sozialversicherungs-Beitragsbemessungsgrenzen und das Bürgergeld werden ebenfalls neu festgesetzt. Übersicht im Was ändert sich 2026 und im Grundfreibetrag-Ratgeber.
Berechne deinen Minijob 2026
Trag deinen geplanten Stundenlohn (mind. 13,90 €) und Stunden pro Monat in den Minijob-Rechner ein - du siehst sofort, ob du unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst oder bereits im Midijob-Bereich landest.
Quellen & Stand
Rechtsgrundlagen, Quellen und Datenstand
- Datenstand
- 12. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 12. Mai 2026
- Aktualisiert
- 12. Mai 2026
- Land / Hub
- DE · Ratgeber
Rechtsgrundlagen
- § 1 MiLoG
- § 8 Abs. 1 SGB IV
- § 20 Abs. 2 SGB IV
- § 1 Mindestlohnverordnung 2025/2026
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen / BMF-Rechen- und Rechtsgrundlagen · Bundesministerium der Finanzen
- Redaktionelle Plausibilitätsprüfung gehaltsrechner.io · gehaltsrechner.io Redaktion
Updates
- Quality-Lift 2026: Hub-Zuordnung, Quellenblock und Rechner-Handoff geprüft.
Häufig gestellte Fragen
FAQ
- Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
- Ab 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde (§ 1 MiLoG i.V.m. Mindestlohnverordnung). Damit folgt die zweite Stufe der von der Mindestlohnkommission im Juni 2025 empfohlenen Anpassung.
- Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
- Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Formel: Mindestlohn × 130/3 = 13,90 × 43,33 = 602 € pro Monat (auf volle Euro gerundet). Beträge bestätigen anhand BMF/Minijob-Zentrale-Bekanntmachung 2026 vor Veröffentlichung.
- Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
- Bei Mindestlohn-Bezahlung 2026: maximal ~43 Stunden pro Monat (602 € / 13,90 € = 43,3). Wer mehr verdient pro Stunde (z.B. 18 €), darf entsprechend weniger Stunden arbeiten - sonst rutscht der Job in den Midijob-Bereich (Übergangsbereich).
- Was passiert ab 602 €?
- Ab 602,01 €/Monat beginnt der Übergangsbereich (Midijob) - bis 2.000 €/Monat. Hier zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherung gleitend hochgerechnet (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Ab 2.000,01 € volle SV-Beiträge.
- Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber, Praktikanten, Studenten?
- Ja - mit wenigen Ausnahmen: Pflichtpraktika während Ausbildung/Studium, freiwillige Praktika bis 3 Monate, Auszubildende (Mindestausbildungsvergütung gilt separat), Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss. Alle anderen Minijobber + Studenten haben Anspruch auf 13,90 €/Stunde.