Faktorverfahren vs Steuerklasse III/V 2026 - mehr Netto?
Faktorverfahren (IV+Faktor) oder klassisch III/V? Wir vergleichen Liquidität, Nachzahlungsrisiko und Pflichtveranlagung 2026 mit einem Rechenbeispiel.
- § 39f EStG
- § 38b EStG
- § 26b EStG
- § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG
Drei Optionen - die Ausgangslage
Nach der Heirat habt ihr in Deutschland drei Steuerklassen-Konstellationen zur Wahl:
- IV/IV - Standard, beide werden wie Singles besteuert
- III/V - Klassische Asymmetrie für unterschiedlich verdienende Paare
- IV+Faktor - Mathematisch faire Variante, seit 2010 verfügbar (§ 39f EStG)
In diesem Ratgeber konzentrieren wir uns auf die zwei Alternativen für ungleich verdienende Paare: Faktorverfahren vs. III/V.
Rechenbeispiel - Paar in Bayern, 2026
Wir nehmen ein typisches Paar:
- Partner A: 5.500 € brutto/Monat (~73 %)
- Partner B: 2.000 € brutto/Monat (~27 %)
- Bundesland: Bayern, keine Kirchensteuer, keine Kinder
- Gesetzliche Krankenversicherung beide
Beträge bestätigen anhand BMF-Schreiben und Lohnsteuertabellen 2026 vor Veröffentlichung. Die hier genannten Werte basieren auf der Annahme unveränderter Tarifkurven gegenüber 2025 und sind ein Richtschnur, kein Endergebnis.
Variante III/V
- Partner A (III): ca. 3.875 € Netto
- Partner B (V): ca. 1.180 € Netto
- Gemeinsam pro Monat: ca. 5.055 €
- Pflichtveranlagung: ja (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG)
- Erwartete Nachzahlung: oft 1.500-3.000 €/Jahr - weil die Lohnsteuer in V deutlich höher angesetzt wird als rein splittinggerecht
Variante IV+Faktor
Annahme: Voraussichtlicher Faktor 0,89
- Partner A (IV mit Faktor 0,89): ca. 3.520 € Netto
- Partner B (IV mit Faktor 0,89): ca. 1.480 € Netto
- Gemeinsam pro Monat: ca. 5.000 €
- Pflichtveranlagung: nicht zwingend
- Erwartete Nachzahlung/Erstattung: nahe Null
Differenz: III/V bringt monatlich ca. 55 € mehr Liquidität - dafür mit Pflichtveranlagung und realistischem Nachzahlungsrisiko.
Wann ist welches Verfahren die richtige Wahl?
Faktorverfahren passt, wenn ihr…
- Keine Steuer-Überraschungen wollt
- Keine Lust auf eine Pflichtveranlagung mit potenzieller Nachzahlung habt
- Gleichberechtigt verteilen wollt - Partner B sieht beim Faktorverfahren in seinem Gehaltsstreifen ein realistisches Netto, nicht das künstlich niedrige V-Netto
- Mittleres bis moderates Einkommens-Gefälle habt (50/50 bis 70/30)
III/V passt, wenn ihr…
- Maximale monatliche Liquidität beim Besserverdienenden braucht (z.B. für Hauskredit-Tilgung)
- Steuererklärung sowieso abgebt (Werbungskosten, Vermietung, Nebeneinkünfte)
- Sehr großes Einkommens-Gefälle habt (>70/30) - dann ist der Liquiditätsvorteil signifikanter
- Eine Nachzahlung am Jahresende einplant und reservieren könnt
Antragstellung - so geht’s
Beide Varianten beantragt ihr beim örtlichen Finanzamt oder via ELSTER:
- Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag (Faktorverfahren: zusätzlich Faktor-Antrag)
- Eheurkunde (nur Erstantrag)
- Voraussichtliche Brutto-Einkommen beider Partner (für Faktor-Berechnung)
Frist: bis 30. November für das laufende Jahr.
Beachte beim Faktorverfahren: Der Faktor gilt immer für ein Kalenderjahr (§ 39f Abs. 1 EStG). Jährliche Neuantragung nötig - sonst springt ihr automatisch in IV/IV zurück.
Wechsel-Logik bei Lebensereignissen
- Elternzeit / Mutterschutz: Faktorverfahren ist oft vorteilhafter, weil Elterngeld auf Basis der letzten 12 Netto-Monate berechnet wird. Das künstlich niedrige V-Netto kann das Elterngeld der Partnerin reduzieren - mehr dazu im Ratgeber Steuerklassen-Wechsel nach Heirat.
- Trennung / Scheidung: Im Trennungsjahr noch zusammen veranlagen möglich - danach Wechsel zwingend zur Klasse I oder II.
- Selbständigkeit eines Partners: Faktorverfahren oft nicht sinnvoll, weil Vorauszahlungen separat geregelt werden.
Vergleich auf einen Blick
| Kriterium | III/V | IV+Faktor |
|---|---|---|
| Mehr Netto/Monat | leicht höher | leicht niedriger |
| Steuer-Endabrechnung | identisch | identisch |
| Nachzahlung wahrscheinlich? | ja | selten |
| Pflichtveranlagung | ja | nein |
| Aufwand jährlich | gering | Faktor-Neuantrag |
| Elterngeld-Auswirkung | reduziert V-Netto | neutral |
Für die meisten Paare ist das Faktorverfahren die ruhigere Wahl. Wer III/V wählt, sollte die Nachzahlung als Rücklage einplanen und keine Surprises erwarten.
Berechne dein konkretes Netto im Brutto-Netto-Rechner - dort kannst du beide Varianten direkt vergleichen.
Quellen & Stand
Rechtsgrundlagen, Quellen und Datenstand
- Datenstand
- 12. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 12. Mai 2026
- Aktualisiert
- 12. Mai 2026
- Land / Hub
- DE · Ratgeber
Rechtsgrundlagen
- § 39f EStG
- § 38b EStG
- § 26b EStG
- § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen / BMF-Rechen- und Rechtsgrundlagen · Bundesministerium der Finanzen
- Redaktionelle Plausibilitätsprüfung gehaltsrechner.io · gehaltsrechner.io Redaktion
Updates
- Quality-Lift 2026: Hub-Zuordnung, Quellenblock und Rechner-Handoff geprüft.
Häufig gestellte Fragen
FAQ
- Was ist der Hauptunterschied zwischen Faktorverfahren und III/V?
- Beim Faktorverfahren (IV+Faktor) wird die voraussichtliche Jahressteuer per Splitting auf beide Partner anteilig ihrer Brutto-Einkommen umgelegt (§ 39f EStG). Bei III/V bekommt der Besserverdienende durch Klasse III eine niedrige Lohnsteuer, der andere durch V eine hohe - die endgültige Steuer wird erst in der Veranlagung gerade gezogen (§ 26b EStG).
- Welches Verfahren bringt mehr Netto pro Monat?
- III/V bringt typischerweise etwas mehr gemeinsames Netto pro Monat - allerdings nur als Liquiditätsverschiebung, nicht als echter Steuervorteil. Das Faktorverfahren entspricht monatlich näher der tatsächlichen Jahressteuer und vermeidet so Nachzahlungen.
- Wann ist eine Pflichtveranlagung fällig?
- Bei III/V immer (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG) - ihr müsst zwingend Steuererklärung abgeben. Beim Faktorverfahren nicht zwangsläufig, es sei denn andere Pflichtgründe (z.B. Nebeneinkünfte > 410 €) liegen vor.
- Wie wird der Faktor berechnet?
- Der Faktor = voraussichtliche Splitting-Jahressteuer / Summe der Einzel-Lohnsteuerbeträge nach IV/IV. Liegt also typischerweise zwischen 0,800 und 0,999. Das Finanzamt berechnet ihn auf Antrag (ELSTER oder Vordruck Lohnsteuer-Ermäßigung). Anpassung jährlich nötig.
- Für wen lohnt sich was?
- Faktorverfahren: Paare die Nachzahlungs-Risiko meiden wollen, bei mittlerem Einkommens-Unterschied (50/50 bis 70/30). III/V: bei sehr großem Gefälle (>70/30) und Liquiditätsbedarf, akzeptiert die Pflichtveranlagung. IV/IV: bei nahezu gleichen Einkommen.