Einkommensteuer 2026
Wie viel Steuer zahlst du auf dein Einkommen?
Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag + optional Kirchensteuer nach aktuellem § 32a EStGEinkommensteuergesetz § 32a - EinkommensteuertarifRegelt den deutschen Einkommensteuertarif. Der Tarif ist progressiv: Steuerfreier Grundfreibetrag, dann zwei Progressionszonen, dann zwei lineare Zonen mit 42 % und 45 %.Quelle ↗. Mit Effektiv- und GrenzsteuersatzGrenzsteuersatzSteuersatz auf den naechsten zusaetzlichen Euro Einkommen. Er ist nicht der Satz auf das gesamte Gehalt, sondern nur auf den Teil in der hoechsten erreichten Tarifstufe.Quelle ↗ für deine Planung.
✓ Stand 2026
Steuerlast 2026
10.548€
auf zvE 50.000 € · Tarifstufe 3
Effektiver Steuersatz
21,1 %
Grenzsteuersatz
35,0 %
Abzüge im Detail
Einkommensteuer (§ 32a EStG) Einkommensteuergesetz § 32a - Einkommensteuertarif Regelt den deutschen Einkommensteuertarif. Der Tarif ist progressiv: Steuerfreier Grundfreibetrag, dann zwei Progressionszonen, dann zwei lineare Zonen mit 42 % und 45 %. Quelle -> 10.548 €
Solidaritätszuschlag (§ 3 SolZG) 0 €
Kirchensteuer (§ 51a EStG) Einkommensteuergesetz § 51a - Kirchensteuer beim Lohnsteuerabzug Regelt den Einbehalt der Kirchensteuer durch den Arbeitgeber als Zuschlag auf die Lohnsteuer (8 % in BY/BW, 9 % in den übrigen Ländern). Quelle -> 0 €
Gesamtsteuer 10.548 €
✓ § 32a EStG ✓ Splitting-Tarif
Berechnung gilt für Deutschland · § 32a EStGEinkommensteuergesetz § 32a - EinkommensteuertarifRegelt den deutschen Einkommensteuertarif. Der Tarif ist progressiv: Steuerfreier Grundfreibetrag, dann zwei Progressionszonen, dann zwei lineare Zonen mit 42 % und 45 %.Quelle ↗ / § 3 SolZG / § 51a EStGEinkommensteuergesetz § 51a - Kirchensteuer beim LohnsteuerabzugRegelt den Einbehalt der Kirchensteuer durch den Arbeitgeber als Zuschlag auf die Lohnsteuer (8 % in BY/BW, 9 % in den übrigen Ländern).Quelle ↗ · Stand 2026
Stand 15. Januar 2026 · Redaktionell geprüft
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Das zvE = Bruttoeinkommen - Werbungskosten - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen - Kinderfreibeträge. Auf diesem Betrag wird die Steuer nach § 32a EStG berechnet.
Der Grenzsteuersatz gilt für den letzten verdienten Euro (relevant für Gehaltserhöhungen). Der Effektivsteuersatz ist die Gesamtsteuerlast geteilt durch das zvE.
Bei Ehepaaren mit deutlich unterschiedlichem Einkommen - durch das Splitting-Verfahren wird das gemeinsame Einkommen halbiert, getrennt versteuert und dann verdoppelt. Spart bei großem Gehaltsunterschied bis zu mehrere tausend Euro pro Jahr.