Kleinunternehmer 2026

Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

Schnell-Prüfung: Vorjahresumsatz und Prognose laufendes Jahr eingeben - wir sagen dir, ob du Kleinunternehmer bist und ob USt-Voranmeldungen nötig sind.

Stand: 21. Mai 2026

Tatsächlicher Umsatz im Vorjahr (Schwelle 25.000 €).

Erwarteter Umsatz im laufenden Jahr (Schwelle 100.000 €).

Status

✓ Kleinunternehmer

Kleinunternehmer-Status nach § 19 UStG möglich. Keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug.

Vorjahr-Schwelle

✓ erfüllt

Laufende-Schwelle

✓ erfüllt

Abzüge im Detail

Vorjahr (Schwelle 25.000 €) 18.000 €
Laufendes Jahr (Schwelle 100.000 €) 35.000 €
Gesamtumsatz 53.000 €
✓ § 19 UStG ✓ 25 / 100 k €
Berechnung gilt für Deutschland · · Stand 2026 Stand 21. Mai 2026 · Redaktionell geprüft

FAQ

Häufig gestellte Fragen

§ 19 UStG (Fassung seit Wachstumschancengesetz 2024): Bei Vorjahresumsatz <= 25.000 € und Prognose laufendes Jahr <= 100.000 € kann auf USt verzichtet werden. Vorteil: keine USt-Voranmeldung, einfachere Buchhaltung. Nachteil: kein Vorsteuerabzug.

Wird im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze überschritten, erfolgt der sofortige Wechsel zur Regelbesteuerung (Hard Cut). Liegt der Vorjahresumsatz über 25.000 €, ist man im laufenden Jahr von Beginn an kein Kleinunternehmer mehr.

Beide Werte liegen unter den Schwellen (25.000 € bzw. 100.000 €), also ist der Kleinunternehmer-Status nach § 19 UStG möglich: keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug und keine USt-Voranmeldung erforderlich.

Ja, wenn du hohe Vorsteuer aus Investitionen / Wareneinkauf hast - die kannst du nur als Regelbesteuerter zurückholen. Wer hauptsächlich an Privatkunden verkauft, fährt meist mit Kleinunternehmer-Status besser.