Kleinunternehmer 2026

Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

Schnell-Prüfung: Vorjahresumsatz und Prognose laufendes Jahr eingeben - wir sagen dir, ob du Kleinunternehmer bist und ob USt-Voranmeldungen nötig sind.

✓ Stand 2026

Tatsächlicher Umsatz im Vorjahr (Schwelle 22.000 €).

Erwarteter Umsatz im laufenden Jahr (Schwelle 50.000 €).

Status

✓ Kleinunternehmer

Kleinunternehmer-Status nach § 19 UStG möglich. Keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug.

Vorjahr-Schwelle

✓ erfüllt

Laufende-Schwelle

✓ erfüllt

Abzüge im Detail

Vorjahr (Schwelle 22.000 €) 18.000 €
Laufendes Jahr (Schwelle 50.000 €) 35.000 €
Gesamtumsatz 53.000 €
✓ § 19 UStG ✓ 22 / 50 k €
Berechnung gilt für Deutschland · · Stand 2026 Stand 15. Januar 2026 · Redaktionell geprüft

FAQ

Häufig gestellte Fragen

§ 19 UStG: Bei Vorjahresumsatz < 22.000 € und Prognose laufendes Jahr <= 50.000 € kann auf USt verzichtet werden. Vorteil: keine USt-Voranmeldung, einfachere Buchhaltung. Nachteil: kein Vorsteuerabzug.

Wird im laufenden Jahr die 50.000-€-Grenze überschritten, gilt ab dem Folgejahr volle USt-Pflicht. Bei Überschreitung der 22.000-€-Vorjahresgrenze ist man im laufenden Jahr nicht mehr Kleinunternehmer.

Ja, wenn du hohe Vorsteuer aus Investitionen / Wareneinkauf hast - die kannst du nur als Regelbesteuerter zurückholen. Wer hauptsächlich an Privatkunden verkauft, fährt meist mit Kleinunternehmer-Status besser.