Kleinunternehmer Österreich 2026
Bist du Kleinunternehmer in Österreich?
Schwellen 2026: Vorjahr <= 55.000 €, laufendes Jahr <= 55.000 € plus einmalige 10 %-Toleranz bis 60.500 €.
Stand: 21. Mai 2026
Status
✓ Kleinunternehmer
Kleinunternehmer-Status nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG möglich (Bruttoumsatz Vorjahr 30 000 € <= 55.000 €, Prognose 35 000 € <= 55.000 €). Keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug.
Vorjahr-Schwelle
✓ erfüllt
Laufende-Schwelle
✓ erfüllt
Abzüge im Detail
Vorjahr (Schwelle 55.000 €) 30 000 €
Laufendes Jahr (Schwelle 55.000 €) 35 000 €
Toleranz (10 %, bis 60.500 €) greift x Nein
Gesamtumsatz 65 000 €
✓ § 6 UStG AT ✓ 55 k €
Berechnung gilt für Österreich · § 6 Abs. 1 Z 27 UStG · Stand 2026
Stand 21. Mai 2026 · Redaktionell geprüft
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Vorjahr <= 55.000 €, laufendes Jahr <= 55.000 € mit einmaliger 10 %-Toleranz bis 60.500 €. Bei dauerhafter Überschreitung Wechsel zur Regelbesteuerung.
Liegt der laufende Umsatz zwischen 55.000 € und 60.500 € (10 % über der Schwelle) und war das Vorjahr unter 55.000 €, bleibt der Kleinunternehmer-Status für dieses Jahr erhalten. Im Folgejahr ist der Wechsel zur Regelbesteuerung jedoch zwingend - ab 1. Januar mit USt-Voranmeldung.
Auf jede Rechnung gehört der Hinweis "Umsatzsteuerfrei aufgrund Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG". Es wird keine USt ausgewiesen und kein Vorsteuerabzug geltend gemacht; eine USt-Voranmeldung entfällt. Die Einkommensteuer-Erklärung bleibt verpflichtend.
Gesetzliche Grundlagen
- § 6 Abs. 1 Z 27 UStG Kleinunternehmerregelung Oesterreich Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 55.000 € (Stand 2026) sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie weisen keine USt aus, koennen aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Quelle ->
- UStG