Kleinunternehmer Österreich 2026

Bist du Kleinunternehmer in Österreich?

Schwellen 2026: Vorjahr <= 55.000 €, laufendes Jahr <= 55.000 € plus einmalige 10 %-Toleranz bis 60.500 €.

Stand: 21. Mai 2026

Schwelle 55.000 € netto.

Schwelle 55.000 € + 10 % Toleranz (bis 60.500 €).

Status

✓ Kleinunternehmer

Kleinunternehmer-Status nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG möglich (Bruttoumsatz Vorjahr 30 000 € <= 55.000 €, Prognose 35 000 € <= 55.000 €). Keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug.

Vorjahr-Schwelle

✓ erfüllt

Laufende-Schwelle

✓ erfüllt

Abzüge im Detail

Vorjahr (Schwelle 55.000 €) 30 000 €
Laufendes Jahr (Schwelle 55.000 €) 35 000 €
Toleranz (10 %, bis 60.500 €) greift x Nein
Gesamtumsatz 65 000 €
✓ § 6 UStG AT ✓ 55 k €
Berechnung gilt für Österreich · § 6 Abs. 1 Z 27 UStG · Stand 2026 Stand 21. Mai 2026 · Redaktionell geprüft

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Vorjahr <= 55.000 €, laufendes Jahr <= 55.000 € mit einmaliger 10 %-Toleranz bis 60.500 €. Bei dauerhafter Überschreitung Wechsel zur Regelbesteuerung.

Liegt der laufende Umsatz zwischen 55.000 € und 60.500 € (10 % über der Schwelle) und war das Vorjahr unter 55.000 €, bleibt der Kleinunternehmer-Status für dieses Jahr erhalten. Im Folgejahr ist der Wechsel zur Regelbesteuerung jedoch zwingend - ab 1. Januar mit USt-Voranmeldung.

Auf jede Rechnung gehört der Hinweis "Umsatzsteuerfrei aufgrund Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG". Es wird keine USt ausgewiesen und kein Vorsteuerabzug geltend gemacht; eine USt-Voranmeldung entfällt. Die Einkommensteuer-Erklärung bleibt verpflichtend.