Sonderzahlung 2026
Wie viel Netto bleibt vom Bonus?
Berechne, wie viel von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni nach Steuer und SV übrigbleibt - optional mit Fünftelregelung (§ 34 EStG).
Stand: 21. Mai 2026
Netto-Bonus
1.987€
von 4.500 € Brutto · Abzug 55,8%
Netto mit Fünftel
2.011 €
Netto ohne Fünftel
1.987 €
Abzüge im Detail
Steuer auf Sonderzahlung 1.534 €
Sozialabgaben auf Sonderzahlung 979 €
Effektiver Abzug 55,8%
Effektiver Abzug 55,8%
✓ § 34 EStG
Berechnung gilt für Deutschland · § 34 EStG · Stand 2026
Stand 21. Mai 2026 · Redaktionell geprüft
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Sonderzahlungen werden voll steuerpflichtig - typische Abzugsquote: 40-55 %. Mit der Fünftelregelung (§ 34 EStG) lässt sich die Steuer bei Abfindungen oder mehrjähriger Tätigkeit reduzieren.
Bei 4.500 € regelmäßigem Brutto (Steuerklasse I) und 4.500 € Sonderzahlung bleiben ohne Fünftelregelung rund 1.987 € netto: etwa 1.534 € Steuer und 979 € Sozialabgaben - eine effektive Abzugsquote von rund 56 %.
Die Fünftelregelung mildert die Progression bei außerordentlichen Einkünften (z. B. Abfindungen, Vergütung für mehrjährige Tätigkeit), indem rechnerisch nur ein Fünftel besteuert und die Mehrsteuer mal fünf genommen wird. Bei einem normalen 13. Gehalt ist der Effekt meist gering, weil der Grenzsteuersatz schon ähnlich hoch ist.
Gesetzliche Grundlagen
- § 34 EStG
- § 32a EStG Einkommensteuergesetz § 32a - Einkommensteuertarif Regelt den deutschen Einkommensteuertarif. Der Tarif ist progressiv: Steuerfreier Grundfreibetrag, dann zwei Progressionszonen, dann zwei lineare Zonen mit 42 % und 45 %. Quelle ->
- § 28 SGB IV