Kurzarbeitergeld 2026
Wie viel Kurzarbeitergeld bekommst du?
Bei Arbeitsausfall zahlt die Bundesagentur 60 % (67 % mit Kind) der Netto-Differenz zwischen Sollentgelt und Istentgelt. § 105 SGB III.
Stand: 21. Mai 2026
Kurzarbeitergeld / Monat
663€
Satz 60 % auf Netto-Differenz 1.105 €
Netto Soll
2.641 €
Netto Ist
1.537 €
Abzüge im Detail
Netto Sollentgelt 2.641 €
Netto Istentgelt 1.537 €
Differenz 1.105 €
KuG (60 %) 663 €
Gesamteinkommen mit KuG 2.199 €
✓ § 105 SGB III
Berechnung gilt für Deutschland · § 105 SGB III · Stand 2026
Stand 21. Mai 2026 · Redaktionell geprüft
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Bundesagentur zahlt 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit Kindern) der Netto-Differenz zwischen Soll- und Ist-Einkommen (§ 105 SGB III).
Netto Soll ≈ 2.641 €, Netto Ist ≈ 1.537 €, Differenz ≈ 1.105 €. Bei 60 % (kinderlos) ergibt das ein Kurzarbeitergeld von rund 663 €. Mit dem reduzierten Ist-Netto ist das Gesamteinkommen ca. 2.199 €/Monat.
Ja, KuG ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen und kann in der Steuererklärung zu Nachzahlungen führen.
Gesetzliche Grundlagen
- § 105 SGB III SGB III § 105 - Hoehe des Arbeitslosengeldes Bestimmt die Hoehe des Arbeitslosengeldes I: 60 % des pauschalierten Nettoentgelts, 67 % bei Anspruchsberechtigten mit Kind. Quelle ->
- § 96 SGB III
- § 32b EStG